möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Die Arbeit des Veterinäramtes hat auf dem Gebiet der Tierseuchenbekämpfung erhebliche Bedeutung für die Landwirtschaft und den Handel und muss beim Tierschutz den ethischen Anforderungen unserer Zeit und den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen.
Die wichtigsten Aufgaben der Tierseuchenbekämpfung sind die Verhütung und Bekämpfung von Tierkrankheiten, die eine Gefahr für die Tierbestände darstellen (z.B. Schweinepest, MKS) oder auf den Menschen übertragen werden können (z.B. Tollwut), die Erhaltung und Entwicklung eines leistungsfähigen und frei handelbaren Tierbestandes, Organisation von regelmäßigen Untersuchungen von Tieren und Proben, Überprüfung der korrekten Kennzeichnung von Tieren.
Zum Schutz der Umwelt vor schädlichen Einflüssen, die von Tieren sowie tierischen Erzeugnissen und Abfällen ausgehen können, beschäftigt sich ein weiteres Aufgabengebiet des Veterinäramtes mit der Überwachung der Beseitigung von Tierkörpern und Tierischen Nebenprodukten, incl. dem Transport, der Lagerung und der Behandlung dieser Stoffe.
Im Bereich des Tierschutzes wird der Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere durch die regelmäßige Überwachung von Nutztierhaltungen und gewerblichen Tierhaltungen, durch Kontrollen von Tiertransporten und z.B. durch Kontrollen von Versuchstierhaltungen gewährleistet.
Während private Tierhaltungen in der Regel nach Bürgerbeschwerden überprüft werden, unterliegen landwirtschaftliche und gewerbsmäßige Tierhaltungen (z.B. Landwirtschaftsbetriebe, Schlachthöfe, Zoohandlungen, Zirkusbetriebe, Tierpensionen, Reit- und Fahrbetriebe) regelmäßigen Kontrollen.
Auf dem Gebiet der Tierarzneimittelüberwachung führen Mitarbeiter des Veterinäramtes arzneimittelrechtliche Überprüfungen in landwirtschaftlichen Tierhaltungen, tierärztlichen Hausapotheken, bei Tierheilpraktikern und im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln durch.
Frau J. Lorenz
Sachbearbeiterin Veterinärwesen
Zimmer: C1.2.01
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2215
03371 608 9040
veterinaeramt@teltow-flaeming.de
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle