Abbruchanzeige

Zuständig

Beschreibung

Die Beseitigung baulicher Anlagen bedarf keiner Baugenehmigung. Die Genehmigungsfreiheit von Abbrüchen bedeutet jedoch nicht, dass beim Abbruch die materiell-rechtlichen Vorschriften der Bauordnung nicht zu beachten sind.

Hinweise

Die Untere Bauaufsichtsbehörde informiert die Untere Abfallbehörde, die Untere Denkmalschutzbehörde, das Landesamt für Arbeitsschutz und die Untere Naturschutzbehörde von den angezeigten Abbrucharbeiten. Bestimmte bauliche Anlagen, z. B. Wohngebäude mit nicht mehr als 1000 m³ umbautem Raum und andere Gebäude mit nicht mehr als 500 m³ umbautem Raum, müssen nicht angezeigt werden.

Bitte beachten Sie

Vorhaben zur Beseitigung baulicher Anlagen sind der Bauaufsichtsbehörde spätestens 14 Tage vor Beginn der Bauarbeiten anzuzeigen.

Notwendige Unterlagen

Die Abbruchanzeige erfolgt auf dem amtlich bekanntgemachten Vordruck. Ein Auszug aus der Liegenschaftskarte im Maßstab 1:1000 mit Kennzeichnung der zu beseitigenden baulichen Anlage und der Erhebungsbogen für die Bautätigkeitsstatistik gemäß Hochbaustatistikgesetz sind beizufügen.

Rechtliche Grundlagen

BbgBO, BauGB, BbgBauVorlV, BbgBauGebO, GebG Bbg

Gebühren

Für die Bearbeitung der Anzeige der Beseitigung baulicher Anlagen wird eine Gebühr von 50 Euro erhoben.

Links

Ansprechpersonen

Frau M. Nicksch
Büromitarbeiterin (Dahme/Mark, Jüterbog, Luckenwalde, Niedergörsdorf/Nuthe-Urstromtal/Trebbin
Zimmer: A7.2.12

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 4337 03371 608 9160

Frau M. Pätzold
Büromitarbeiterin (Am Mellensee, Baruth/Mark, Rangsdorf, Zossen)
Zimmer: A5.2.03

03371 608 4311 03371 608 9160

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)