Abfalldeponien

Zuständig

Beschreibung

Herkömmliche Deponien tragen zu vielfältigen Umweltbelastungen bei, etwa durch klimaschädigendes Deponiegas und schadstoffbelastetes Sickerwasser. Biologisch abbaubare und organikreiche Abfälle müssen daher spätestens seit dem 1. Juni 2005 so vorbehandelt werden, dass es nicht mehr zu derartigen Belastungen kommt. Flächendeckend geht Deutschland damit von umweltbelastenden Deponien zu stärker vorsorgeorientierten Beseitigungsverfahren über.

Seit 2005 gibt es im Land Brandenburg statt der bisher 30 nur noch 5 Siedlungsabfalldeponien. Knapp die Hälfte der bisher deponierten Abfälle werden zur Energiegewinnung genutzt.

Hinweise

Seit dem 30. Juni 2005 ist die Deponie "Frankenfelder Berg" geschlossen und wird rekultiviert.

Für die Entsorgung der Abfälle aus dem Verbandsgebiet des SBAZV und des Landkreises Oder-Spree wurde in Niederlehme eine Abfallbehandlungsanlage errichtet. In der Anlage wird der Abfall nach mechanischer Zerkleinerung biologisch getrocknet. Der Abfall wird dabei so trocken, dass sich durch verschiedene automatische Sortierschritte die stofflich verwertbaren Bestandteile, wie zum Beispiel Metalle (Eisen und Nichteisenmetalle) und Inertstoffe (Glas, Steine), von den energetisch verwertbaren Stoffen abscheiden lassen. Störstoffe - wie beispielsweise Batterien - werden dabei abgetrennt und umweltgerecht entsorgt. Der verbleibende Rest - das Trockenstabilat - hat einen Heizwert, der dem guter Braunkohle entspricht und wird als Ersatzbrennstoff im Zementwerk Rüdersdorf eingesetzt.

Rechtliche Grundlagen

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG), Artikel 1 Gesetz vom 24. Februar 2012 BGBl. I Seite 212 (Nummer 10) in der zur Zeit gültigen Fassung

Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV) vom 27. April 2009 (BGBl. I Seite 900) in der zur Zeit gültigen Fassung

Links

Ansprechpersonen

Frau U. Bayarsaikhan
Sachbearbeiterin Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Zimmer: A3.3.08

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2413 03371 608 9170

Herr D. Katirtzidis
Sachbearbeiter Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Zimmer: A3.3.10

03371 608 2414 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

Zurück

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)