Abgeschlossenheitsbescheinigung

Zuständig

Beschreibung

Wohnungseigentum kann durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum gebildet werden. Sondereigentum soll nur eingeräumt werden, wenn die Wohnungen oder sonstige Räume in sich abgeschlossen sind. Dazu bedarf es einer Abgeschlossenheitsbescheinigung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde.

Hinweise

Abgeschlossenheit bedeutet einfach ausgedrückt, dass eine Wohnung alle Räume aufweist, die zur Führung eines Haushaltes erforderlich sind. Dazu zählen zumindest eine Kochgelegenheit, Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen sowie Bad/WC. Außerdem ist Abgeschlossenheit dadurch gewährleistet, dass die Wohnung durch Trennwände und Trenndecken baulich abgeschirmt ist und einen direkten Ausgang in ein Treppenhaus oder ins Freie aufweist.

Für andere Nutzungseinheiten, wie z. B. Büros, Läden oder Praxen, gilt dies sinngemäß.

Bitte beachten Sie

An nicht abgeschlossenen Wohnungen in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, auch als "Einliegerwohnung" bezeichnet, darf kein Wohnungseigentum begründet werden, wenn die Einliegerwohnung nur über die Hauptwohnung erreichbar ist, also keinen eigenen Zugang hat.

Notwendige Unterlagen

  • formloser Antrag
  • Bauzeichnungen (Grundrisse M 1:100 und Lagepläne M 1:200), aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist, in zweifacher Ausfertigung
  • alle zu demselben Wohneigentum gehörenden Einzelräume sind mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen
  • Grundstücksangaben (katastermäßige Gemarkung, Flur, Flurstück, Grundbuch, Band, Blatt)

Rechtliche Grundlagen

BbgBO, BbgBauGebO, WEG

Gebühren

Der Gebührenrahmen liegt zwischen 100 € und 2.500 €.

Link

>> Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
>> Gesetze und Verordnungen

Ansprechpersonen

Frau S. Hagen
Büromitarbeiterin (Großbeeren, Ludwigsfelde, Blankenfelde-Mahlow)
Zimmer: A5-2-01

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 4349 03371 608 9160

Frau A. Templin
Büromitarbeiterin (Am Mellensee, Baruth/Mark, Rangsdorf, Zossen)
Zimmer: A5.2.12

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 4348 03371 608 9160

Frau A. Ermer
Büromitarbeiterin (Großbeeren, Ludwigsfelde, Blankenfelde-Mahlow)
Zimmer: A5.2.01

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 4343 03371 608 9160

Frau M. Pätzold
Büromitarbeiterin (Am Mellensee, Baruth/Mark, Rangsdorf, Zossen)
Zimmer: A5.2.03

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 4311 03371 608 9160

Frau D. Trogant
Büromitarbeiterin (Dahme/Mark, Jüterbog, Luckenwalde, Niedergörsdorf/Nuthe-Urstromtal/Trebbin
Zimmer: A7.2.12

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 4354 03371 608 9160

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

Zurück

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)