Abgeschlossenheitsbescheinigung

Zuständig

Beschreibung

Wohnungseigentum kann durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum gebildet werden. Sondereigentum soll nur eingeräumt werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dazu bedarf es einer Abgeschlossenheitsbescheinigung durch die untere Bauaufsichtsbehörde.

Hinweise

Abgeschlossenheit bedeutet einfach ausgedrückt, dass eine Wohnung alle Räume aufweist, die zur Führung eines Haushaltes erforderlich sind. Dazu zählen zumindest eine Kochgelegenheit, Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen sowie Bad/WC. Außerdem ist Abgeschlossenheit dadurch gewährleistet, dass die Wohnung durch Trennwände und Trenndecken baulich abgeschirmt ist und einen direkten Ausgang in ein Treppenhaus oder ins Freie aufweist.

Für andere Nutzungseinheiten, wie z.B. Büros Läden oder Praxen, gilt dies sinngemäß.

Bitte beachten Sie

An nicht abgeschlossenen Wohnungen in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, auch als "Einliegerwohnung" bezeichnet, darf kein Wohnungseigentum begründet werden, wenn die Einliegerwohnung nur über die Hauptwohnung erreichbar ist, also keinen eigenen Zugang hat.

Notwendige Unterlagen

Formloser Antrag

Bauzeichnungen (Grundrisse M 1:100 und Lagepläne M 1:200) aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist in zweifacher Ausfertigung

Alle zu dem selben Wohneigentum gehörenden Einzelräume sind mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen.

Grundstücksangaben (katastermäßige Gemarkung, Flur, Flurstück, Grundbuch, Band, Blatt)

Rechtliche Grundlagen

BbgBO, BbgBauGebO, WEG

Gebühren

Der Gebührenrahmen liegt zwischen 100€ und 2.500€.

Link

>> Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
>> Gesetze und Verordnungen

Ansprechpersonen

Frau M. Nicksch
Büromitarbeiterin (Dahme/Mark, Jüterbog, Luckenwalde, Niedergörsdorf/Nuthe-Urstromtal/Trebbin
Zimmer: A7.2.12

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 4337 03371 608 9160

Frau M. Pätzold
Büromitarbeiterin (Am Mellensee, Baruth/Mark, Rangsdorf, Zossen)
Zimmer: A5.2.03

03371 608 4311 03371 608 9160

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)