Wohnungseigentum kann durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum gebildet werden. Sondereigentum soll nur eingeräumt werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dazu bedarf es einer Abgeschlossenheitsbescheinigung durch die untere Bauaufsichtsbehörde.
Abgeschlossenheit bedeutet einfach ausgedrückt, dass eine Wohnung alle Räume aufweist, die zur Führung eines Haushaltes erforderlich sind. Dazu zählen zumindest eine Kochgelegenheit, Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen sowie Bad/WC. Außerdem ist Abgeschlossenheit dadurch gewährleistet, dass die Wohnung durch Trennwände und Trenndecken baulich abgeschirmt ist und einen direkten Ausgang in ein Treppenhaus oder ins Freie aufweist.
Für andere Nutzungseinheiten, wie z.B. Büros Läden oder Praxen, gilt dies sinngemäß.
An nicht abgeschlossenen Wohnungen in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, auch als "Einliegerwohnung" bezeichnet, darf kein Wohnungseigentum begründet werden, wenn die Einliegerwohnung nur über die Hauptwohnung erreichbar ist, also keinen eigenen Zugang hat.
Formloser Antrag
Bauzeichnungen (Grundrisse M 1:100 und Lagepläne M 1:200) aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist in zweifacher Ausfertigung
Alle zu dem selben Wohneigentum gehörenden Einzelräume sind mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen.
Grundstücksangaben (katastermäßige Gemarkung, Flur, Flurstück, Grundbuch, Band, Blatt)
BbgBO, BbgBauGebO, WEG
Der Gebührenrahmen liegt zwischen 100€ und 2.500€.
>> Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
>> Gesetze und Verordnungen
Frau M. Nicksch
Büromitarbeiterin (Dahme/Mark, Jüterbog, Luckenwalde, Niedergörsdorf/Nuthe-Urstromtal/Trebbin
Zimmer: A7.2.12
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 4337 03371 608 9160 m.nicksch@teltow-flaeming.de
Frau M. Pätzold
Büromitarbeiterin (Am Mellensee, Baruth/Mark, Rangsdorf, Zossen)
Zimmer: A5.2.03
03371 608 4311 03371 608 9160 michaela.paetzold@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
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Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle