Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
Fahrzeuge aus allen Zulassungsstellen der Bundesrepublik können außer Betrieb gesetzt werden, wenn alle Unterlagen vorgelegt werden können.
Kennzeichen des Landkreises Teltow-Fläming können bis zu einem Jahr reserviert werden.
Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I, Kennzeichenschilder, ggf. Verschrottungsprotokoll
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Bitte beachten Sie neue Öffnungszeiten und Online-Terminbuchung ab 19. Januar 2026
Mo. 8 bis 12 Uhr
Di. 8 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Mi. 8 bis 12 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr
Fr. 8 bis 12 Uhr
Freitag, 2. Januar 2026
Freitag, 15. Mai 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Januar 2026
Freitag, 15. Mai 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle