Absatzförderung

Zuständig

Beschreibung

Förderung des Absatzes von Erzeugnissen der Land- und Ernährungswirtschaft durch:

- Erlebnismarketing im Rahmen von Messen, Austellungen u. ä. Veranstaltungen
(z.B. Grüne Woche, Kreiserntefest, Präsentationen)
- Kontaktvermittlung zwischen Erzeugern und Verarbeitern
- Schaffung regionaler Wirtschaftskreisläufe durch Vernetzung mit landtouristischen Angeboten
- Nutzung von Förderprogrammen wie "Marktstrukturverbesserung, Erzeugergemeinschaften nach dem Marktstrukturgesetz, Erzeugergruppierungen nach der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse, Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter landwirtschaftlicher Produkte, Strukturmaßnahmen im binnenfischereilichen Sektor des Landes Brandenburg"

Hinweise

Eine Förderung erhalten Unternehmen aller Rechtsformen, Erzeuger, Erzeugergemeinschaften, Unternehmen der Be- und Verarbeitung land- und fischereiwirtschaftlicher Erzeugnisse, Unternehmen des Handels (je nach Richtlinie zu erfragen).

Bitte beachten Sie

Es werden keine Fördermittel gewährt, wenn mit der Maßnahme begonnen wurde! Bewilligungsbehörden sind die Investitionsbank des Landes Brandenburg bzw. das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Frankfurt (Oder).

Notwendige Unterlagen

Formgebundene Anträge

Rechtliche Grundlagen

Richtlinien des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg

Gebühren

Keine

Links

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)