Abwasserbeseitigung

Zuständig

Beschreibung

Die Pflicht zur Abwasserbeseitigung obliegt der Gemeinde oder dem Abwasserzweckverband als öffentlich-rechtliche Aufgabe.
Diese Pflicht kann für einzelne Grundstücke auch auf den Nutzer übertragen werden. Beide Parteien müssen dem zustimmen.

Hinweise

Die Abwasserbeseitigung umfasst das Sammeln (ab Hausanschluss), Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser, Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben (Einsammeln) sowie sogenannten "nicht separiertem Klärschlamm" aus Kleinkläranlagen und das Entwässern von Klärschlamm im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung.

Notwendige Unterlagen

keine

Rechtliche Grundlagen

§ 56 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 66 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)

Gebühren

keine

Links

Ansprechpersonen

Frau I. Effenberger
Sachbearbeiterin Gewässerbenutzung und Abwasser (Regenwasser)
Zimmer: A5.3.08

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2607 03371 608 9170

Frau P. Krätzsch
Sachbearbeiterin Gewässerbenutzung und Abwasser (Schmutzwasser)
Zimmer: A5.3.14

03371 608 2608 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)