Abwasserbeseitigungskonzepte beinhalten den Plan eines Abwasserzweckverbandes oder einer Gemeinde, welche Investitionen in den kommenden fünf Jahren getätigt werden sollen. Sie sind der Unteren Wasserbehörde vorzulegen.
Abwasserbeseitigungskonzepte sind eine Grundvoraussetzung für die Beantragung der Fördermittel und der entsprechenden wasserrechtlichen Gestattungen.
Auskünfte zum Inhalt der Konzepte gibt Ihnen Ihr Abwasserzweckverband oder Ihre Gemeinde (zum Beispiel: Wann werde ich angeschlossen? Werde ich überhaupt jemals angeschlossen?).
§ 67 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)
ohne
Frau Marieke Lewanzik
SB Gewässerbenutzung und Abwasserbehandlung
Zimmer: A5.3.05
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
033710608 2608 03371 608 9170 Marieke.Lewanzik@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
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Fax: +49 (0)3371 608-9000
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Sprechzeiten
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Freitag, 10. Mai 2024
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Freitag, 1. November 2024
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Gesonderte Sprechzeiten:
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