Abwassereinleitungen

Zuständig

Beschreibung

Abwässer aus zentralen Kläranlagen oder aus Kleinkläranlagen dürfen nur in ein Gewässer eingeleitet werden, wenn sie vorher in einem Verfahren nach dem Stand der Technik gereinigt wurden. Jede Abwassereinleitung bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde.

Hinweise

Je nach der Größe einer Kläranlage und der Art und dem Zustand des Gewässers in das eingeleitet werden soll, ergeben sich unterschiedliche Reinigungszielwerte, die sogenannte Einleitwerte.

Bitte beachten Sie

Auskünfte zu Ihrer Kläranlage geben Ihnen Ihr Abwasserzweckverband oder Ihre Gemeinde. Die Ergebnisse der Überwachung der Einleitwerte der größeren Kläranlagen in die Gewässer können unter dem unten stehenden Link eingesehen werden

Notwendige Unterlagen

formloser Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von gereinigtem Abwasser - von wem soll wo gereinigtes Abwasser mit welcher Qualität eingeleitet werden.

Rechtliche Grundlagen

§ 57 Wasserhaushaltsgesetz - WHG

Gebühren

nach geltender Gebührenordnung

Links

Ansprechpersonen

Frau I. Effenberger
Sachbearbeiterin Gewässerbenutzung und Abwasser (Regenwasser)
Zimmer: A5.3.08

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2607 03371 608 9170

Frau P. Krätzsch
Sachbearbeiterin Gewässerbenutzung und Abwasser (Schmutzwasser)
Zimmer: A5.3.14

03371 608 2608 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)