Abwässer aus zentralen Kläranlagen oder aus Kleinkläranlagen dürfen nur in ein Gewässer eingeleitet werden, wenn sie vorher in einem Verfahren nach dem Stand der Technik gereinigt wurden. Jede Abwassereinleitung bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde.
Je nach der Größe einer Kläranlage und der Art und dem Zustand des Gewässers in das eingeleitet werden soll, ergeben sich unterschiedliche Reinigungszielwerte, die sogenannte Einleitwerte.
Auskünfte zu Ihrer Kläranlage geben Ihnen Ihr Abwasserzweckverband oder Ihre Gemeinde. Die Ergebnisse der Überwachung der Einleitwerte der größeren Kläranlagen in die Gewässer können unter dem unten stehenden Link eingesehen werden
formloser Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von gereinigtem Abwasser - von wem soll wo gereinigtes Abwasser mit welcher Qualität eingeleitet werden.
§ 57 Wasserhaushaltsgesetz - WHG
nach geltender Gebührenordnung
Frau I. Effenberger
Sachbearbeiterin Gewässerbenutzung und Abwasser (Regenwasser)
Zimmer: A5.3.08
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2607 03371 608 9170 iris.effenberger@teltow-flaeming.de
Frau P. Krätzsch
Sachbearbeiterin Gewässerbenutzung und Abwasser (Schmutzwasser)
Zimmer: A5.3.14
03371 608 2608 03371 608 9170 petra.kraetzsch@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Geschlossen am
Fr., 19. Mai 2023
Mo., 2. Oktober 2023
Mo., 30. Oktober 2023
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle