Die Gemeinden können zur gemeinsamen Erfüllung öffentlicher Aufgaben in einem Zweckverband zusammenarbeiten. Der Zweckverband wird mit der Durchführung der Abwasserbeseitigung beauftragt. Meist wird von diesen Zweckverbänden auch die Pflicht der Trinkwasserversorgung wahrgenommen.
Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er verwaltet seine Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung.
Fragen zu den geltenden Satzungen, Beiträgen und Gebühren kann nur Ihre Gemeinde oder der zuständige Abwasserzweckverband beantworten.
Die Aufsicht über die Abwasserzweckverbände übt die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde aus. Die Untere Wasserbehörde prüft die Abwasserbeseitigungskonzepte und kontrolliert die betriebenen Kläranlagen.
keine
Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg
keine
Adressen der Abwasserzweckverbände
Abwasserzweckverbände im Geoportal Teltow-Fläming (Thema: TW und AW Aufgabenträger)
Frau M. Lewanzik
SB Gewässerbenutzung und Abwasserbehandlung
Zimmer: A5.3.05
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2608 03371 608 9170 Marieke.Lewanzik@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle