Adressänderung, Verkehr

Zuständig

Beschreibung

Die Angaben zum Fahrzeughalter müssen immer den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Auch bei Straßenumbenennungen und Änderungen aufgrund der Gemeindegebietsreform müssen der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I korrigiert werden.

Hinweise

Änderungen aufgrund von Gemeindegebietsreformen, Straßenumbenennungen sind kostenlos.

Notwendige Unterlagen

Bei Namensänderungen: Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II, Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei Änderung der Wohnanschrift (gleicher Halter) Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I. Hauptuntersuchung muss nachgewiesen werden, Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate -, Vollmacht bei Vertretung

Rechtliche Grundlagen

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Gebühren

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Öffnungszeiten

Autohäuser und Zulassungsdienste mit mehr als drei Anträgen nur nach Terminvereinbarung.

Mo. 8 bis 12 Uhr
Di. 8 bis 15 Uhr
Mi. 8 bis 12 Uhr
Do. 9 bis 18 Uhr
Fr. 8 bis 12 Uhr

Achtung: Aus Kapazitätsgründen kann der Markenspender für die Anmeldung bereits vorzeitig geschlossen werden!

Bitte aktuelle Änderungen der Sprechzeiten beachten (unter diesem Link)!

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)