Die Angaben zum Fahrzeughalter müssen immer den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Auch bei Straßenumbenennungen und Änderungen aufgrund der Gemeindegebietsreform müssen der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I korrigiert werden.
Änderungen aufgrund von Gemeindegebietsreformen, Straßenumbenennungen sind kostenlos.
Bei Namensänderungen: Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II, Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei Änderung der Wohnanschrift (gleicher Halter) Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I. Hauptuntersuchung muss nachgewiesen werden, Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate -, Vollmacht bei Vertretung
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Autohäuser und Zulassungsdienste mit mehr als drei Anträgen nur nach Terminvereinbarung.
Mo. 8 bis 12 Uhr
Di. 8 bis 15 Uhr
Mi. 8 bis 12 Uhr
Do. 9 bis 18 Uhr
Fr. 8 bis 12 Uhr
Bitte aktuelle Änderungen der Sprechzeiten beachten!
Geschlossen am
Fr., 19. Mai 2023
Mo., 2. Oktober 2023
Mo., 30. Oktober 2023
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
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Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
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Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Geschlossen am
Fr., 19. Mai 2023
Mo., 2. Oktober 2023
Mo., 30. Oktober 2023
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle