Änderung von Wasserläufen

Zuständig

Beschreibung

Der Ablauf von wild abfließendem Wasser (aus Quellen oder Niederschlag) darf künstlich nicht so verändert werden, dass tiefer liegende Grundstücke beeinträchtigt werden. Oberlieger können vom Unterlieger die Aufnahme des wild abfließenden Wassers verlangen.

Hinweise

Aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit kann die Wasserbehörde eine Änderung des Wasserablaufes anordnen.

Bitte beachten Sie

Die Änderung der Wasserläufe von Fließgewässern regeln sich nach den Vorschriften des § 67 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), (Gewässerausbau).

Notwendige Unterlagen

nach Aufforderung

Rechtliche Grundlagen

§ 67 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Gebühren

ohne

Links

Ansprechpersonen

Herr F. Vogel
Sachbearbeiter Gewässerunterhaltung, GIS und Gewässerkataster
Zimmer: A5.3.12

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2611 03371 608 9170

Herr U. Strahl
Sachgebietsleiter Wasser, Boden, Abfall
Zimmer: A5.3.13

03371 608 2600 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)