Wenn Sie oder Ihre minderjährigen Kinder für einen längerfristigen Auslandsaufenthalt eine Bescheinigung benötigen, dass bei Ihnen keine Tuberkulose-Infektion oder Erkrankung vorliegt, können Sie sich an uns wenden.
Die kostenpflichtige Untersuchung mittels Tuberkulin-Hauttest oder Quantiferon-Test (Labortest mit Blutentnahme) vorgenommen. Gegebenenfalls kann auch eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs erforderlich sein. Die Klärung des Vorgehens erfolgt je nach Anforderung (Arbeitgeber, Studieninstitution, Au-pair-Vermittlung o.ä. bzw. den Vorgaben des Ziellandes). Nach Auswertung der Ergebnisse erhalten Sie eine entsprechende Bescheinigung.
Vereinbaren Sie mit der zuständigen Ansprechperson vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Minderjährige nehmen den Termin in Begleitung eines Erziehungsberechtigten wahr.
Über erforderliche Unterlagen werden Sie im Rahmen der Terminvereinbarung informiert.
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG)
Vorgaben des Ziellandes
Nach Erhalt der Bescheinigung ergeht ein Gebührenbescheid. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der jeweiligen Untersuchung.
Die Gebührenerhebung erfolgt entsprechend der Gebührensatzung für Leistungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Landkreis Teltow-Fläming erhoben.
Frau S. Stein
Sozialmedizinische Assistentin
Zimmer: C0.1.03
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3835 03371 608 9050 Saida.Stein@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle