Ärztliche Untersuchung der Schulabgänger (Jugendarbeitsschutzgesetz)

Zuständig

Beschreibung

Um die Jugendlichen beim Übergang in das Berufsleben vor Schädigungen ihrer Gesundheit zu schützen, müssen sie vor der Aufnahme der Berufsausbildung nach den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes ärztlich untersucht werden.

Hinweise

Im Land Brandenburg erfolgt diese Untersuchung ausschließlich durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst in Verbindung mit der Schulentlassungsuntersuchung in der 10. Klasse. Nach der Untersuchung stellt der Schularzt, wenn keine Überweisungsempfehlung zu einem Facharzt erfolgt, die Bescheinigung für den Arbeitgeber aus. Diese hat eine Gültigkeit von 14 Monaten. Ohne die Bescheinigung darf der Arbeitgeber den Jugendlichen nicht beschäftigen (§ 32 JArbSchG).
Bei Schulabgang aus einer anderen Klassenstufe wenden Sie sich an die angegebenen Adressen.

 

 

Bitte beachten Sie

Die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes gelten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Rechtliche Grundlagen

Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG)
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst-Verordnung
Jugendarbeitsschutzgesetz
JArbSchG § 32 Erstuntersuchung

Ansprechpersonen

Frau J. Beyer
Arzthelferin
Zimmer: 106

Außenstelle Zossen des Gesundheitsamts Teltow-Fläming
Kirchstraße 1
15806 Zossen

03377 2051 106 03377 2051 109

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

Zurück

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)