Akteneinsicht im Umweltamt

Zuständig

Beschreibung

Neben dem Akteneinsichtsrecht der an einem Verwaltungsverfahren beteiligten Personen, existieren weitere Regelungen, die einen Anspruch auf Akteneinsicht beziehungsweise Informationszugang beim Umweltamt des Landkreises Teltow-Fläming eröffnen.

Zu diesen verfahrensunabhängigen Informationsfreiheitsrechten zählt unter anderem das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG). Es bietet einen voraussetzungslosen Anspruch auf Akteneinsicht für Jedermann, sofern es sich nicht um ein laufendes Verfahren handelt oder Ausschlussgründe entgegenstehen. Ein entsprechender Antrag muss daher nicht begründet werden und kann formlos gestellt werden (sogenanntes "Jedermannsrecht").

Hinzu tritt das Recht, einzelne Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIG) zu erhalten. Hierbei handelt es sich ebenfalls um einen voraussetzungslosen Anspruch, sodass keine Antragsbegründung erforderlich ist. Weitere Hinweise zum Umweltinformationszugang finden Sie unter den unten verlinkten Dienstleistungen.

Bitte beachten Sie

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Rechtliche Grundlagen

Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz - AIG


Verwaltungsgebührensatzung des Landkreises Teltow-Fläming für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes

Umweltinformationsrichtlinie der EU (Richtlinie 2003/4/EG)


Umweltinformationsgesetz (UIG)

Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIG)

Gebührenordnung zum Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIGGebO)

Gebühren

Die Höhe der anfallenden Gebühren richtet sich nach der „Verwaltungsgebührensatzung des Landkreises Teltow-Fläming für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes“ beziehungsweise nach der Gebührenordnung zum Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIGGebO).

Links

Ansprechpersonen

Herr M. Petzold
Sachbearbeiter Widersprüche und Akteneinsicht
Zimmer: A5.3.09

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2302 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
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