Alleen

Zuständig

Beschreibung

Allen sind Baumreihen an Straßen und Wegen, die in der Regel aus relativ gleichaltrigen und vom Habitus her gleichartigen Bäumen bestehen. Alleen sind immer doppelreihig ausgebildet. Sehr selten wurden auch vierreihige Alleen angelegt.

In der Unteren Naturschutzbehörde kann eine Übersicht der Alleen im Landkreis Teltow-Fläming eingesehen werden.

Hinweise

Alleen dürfen nicht beseitigt, zerstört, beschädigt oder sonst erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt werden.
Auf Antrag kann von den Verboten eine Ausnahme durch die Untere Naturschutzbehörde erteilt werden.

Notwendige Unterlagen

Antrag auf Maßnahmen im Baumbestand (Antragsformular)

Rechtliche Grundlagen

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG)
Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für den Bereich Umwelt (GebOUmwelt)

Gebühren

Für die Erteilung der Ausnahme ist eine Gebühr entsprechend der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für den Bereich Umwelt (Gebührenordnung Umwelt - GebOUmwelt) zu entrichten.

Links

Ansprechpersonen

Frau A. Heitzwebel
Sachbearbeiterin Eingriffsregelung (Luckenwalde, Jüterbog, Niedergörsdorf) und Naturdenkmale (gesamter Landkreis)
Zimmer: B4.3.02

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2511 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)