Allgemeine Förderung der Erziehung in den Familien

Zuständig

Beschreibung

(Werdende) Eltern und andere Erziehungsberechtigte erbringen eine große Leistung bei der Erziehung, Betreuung, Pflege und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in den verschiedensten Altersstufen. Durch die Leistungen des § 16 SGB VIII sind (werdende) Eltern und andere Erziehungsberechtigte durch die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie zu unterstützen. Ihre Erziehungsverantwortung gilt es zu stärken, damit diese noch besser wahrgenommen werden kann. Besonders die Bewältigung von Konflikten soll gewaltfrei gestaltet werden. Hierzu soll die Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie Wege aufzeigen.

Die Leistungen der Allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie sind im Wesentlichen durch Angebote der Familienbildung und Familienfreizeit geprägt. Möglich sind jedoch auch die allgemeine Beratung sowie die Beratung und Hilfe für (werdende) Mütter und Väter (Frühe Hilfen).

Im Bereich der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie baut das Jugendamt in der Gesamtverantwortung gemeinsam mit den freien Trägern der Jugendhilfen, den Kommunen und weiteren Partnern die Angebote zur allgemeinen und frühen Förderung der Erziehung in der Familie auf.

Dazu gehören folgende Aufgaben:

- Vernetzung aller in der Kreisverwaltung Teltow-Fläming tätigen Fachkräfte im Sinne der Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie

- inhaltlicher und organisatorischer Aufbau der Informationsplatt-form mit den zu beteiligenden Fachkräften zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie

- Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie

- Mitarbeit in Arbeitskreisen auf Kreis- und Landesebene zum Thema allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie

- Vernetzung von Angeboten und fachlichen Kompetenzen im gesamten Landkreis zum Thema allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie

- Ansprechpartner für freie Träger, behördliche Dienststellen sowie Bürgerinnen und Bürger in Fragen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie (z. B. Kontaktdaten vermitteln, Beratungen und Informationsveranstaltungen durchführen).

Rechtliche Grundlagen

Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz)

Links

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)