Die Altholz-Verordnung umfasst die stoffliche Verwertung, die energetische Verwertung und die Beseitigung von Althölzern. Anzuwenden ist die Verordnung insbesondere von allen Erzeuger und Besitzern von Althölzern, Betreibern von Anlagen, in denen Altholz verwertet oder beseitigt wird, sowie von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.
Mit Inkrafttreten der AltholzV sind Althölzer ausschließlich einer stofflichen oder energetischen Verwertung zuzuführen. Altholz, welches nicht verwertet werden kann, ist durch die Erzeuger und Besitzer einer hierfür zugelassenen thermischen Behandlungsanlage zuzuführen. Eine Deponierung von Althölzern ist nunmehr nicht mehr zulässig.
Eine Zuordnung der gängigen Altholzsortimente zu den einzelnen Altholzkategorien ist im Anhang III der AltholzV zu finden. Insbesondere Altfenster, Fensterstöcke und Außentüren aus dem Außenbereich sind dementsprechend der AltholzV der Altholzkategorie A IV zuzuordnen und als gefährlicher Abfall zu entsorgen (siehe auch Dienstleistungsrubrik Sonderabfall).
In privaten Haushalten anfallendes Holz aus dem Bauabfallbereich kann bei den Recyclinghöfen in Luckenwalde, Ludwigsfelde und Niederlehme kostengünstig abgegeben werden.
Gefährliche Abfälle dürfen gewerbsmäßig nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde eingesammelt und/oder befördert werden. Ausnahmen hiervon regelt § 49 Absatz 1 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG). Die Genehmigung ist zu beantragen beim Landesamt für Umwelt (LfU)
Abteilung Abfallwirtschaft
Postfach 60 10 61
14410 Potsdam
Detaillierte Auskünfte über die Entsorgungsmöglichkeiten von Altholz im Landkreis Teltow-Fläming erhalten Sie beim Südbrandenburgischen Abfallzweckverband (SBAZV)
Adresse:
Südbrandenburgischer Abfallzweckverband
Teltowkehre 20
14979 Ludwigsfelde
Telefon: 03378 5180 0
Fax: 03378 5180 101
Telefonnummern und Ansprechpartner finden Sie unter ww.sbazv.de.
Größere Mengen gefährlicher Abfälle (mehr als 2000 Kilogramm pro Jahr) sind der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin (SBB) anzudienen.
Adresse:
Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin SBB
Großbeerenstraße 231
14480 Potsdam
Tel. 0331 2793 0
Fax 0331 2793 20
Telefonnummern und Ansprechpartner finden Sie unter ww.sbb-mbh.de.
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG),
Artikel 1 Gesetz vom 24. Februar 2012 BGBl. I Seite 212 (Nummer 10) in der zur Zeit gültigen Fassung
Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholzverordnung - AltholzV) vom 15. August 2002 (BGBl. I Seite 3302) in der zur Zeit gültigen Fassung
Bei Entsorgung über den SBAZV gemäß der Gebührensatzung des SBAZV.
Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG
Altholzverordnung - AltholzV
Südbrandenburgischer Abfallzweckverband (SBAZV)
Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin (SBB)
Dienstleistung Sonderabfall
Frau U. Bayarsaikhan
Sachbearbeiterin Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Zimmer: A3.3.08
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2413 03371 608 9170 u.bayarsaikhan@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
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