Altlasten

Zuständig

Beschreibung

Die Begriffe Altablagerung, Altstandort und Altlast sind im Bundes-Bodenschutzgesetz definiert. Danach handelt es sich bei Altablagerungen vorwiegend um stillgelegte Deponien. Altstandorte sind vorwiegend stillgelegte Industrie- und Gewerbeanlagen. Flächen stillgelegter militärischer Einrichtungen zählen ebenfalls zu den Altstandorten.
Alle Altablagerungen und Altstandorte sind zunächst altlastenverdächtige Flächen. Diese Flächen sind Altlasten, wenn durch sie schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Es muss also im Einzelfall durch entsprechende - meist umfangreiche und kostenintensive - Untersuchungen erst geklärt werden, ob es sich bei einer Verdachtsfläche tatsächlich um eine Altlast handelt.

Hinweise

- einzelfallbezogene fachtechnische Bearbeitung und Beratung;
- Prüfungen zu Planungen und Gutachten;
- Gefahrenbeurteilung;
- Bewertung und Begleitung von Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen;
- Betreuung von Überwachungsmaßnahmen oder Monitoring;
- Bearbeitung von Altlastenfreistellungsanträgen;
- Entgegennahme von Hinweisen zu Altlasten und altlastenverdächtigen Flächen;
- Auskunftserteilung aus dem Altlastenkataster des Landkreises Teltow-Fläming;

Rechtliche Grundlagen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG), vom 17. März 1998 (BGBl. I Seite 502) in der zur Zeit gültigen Fassung

Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG), vom 6. Juni 1997(GVBl.I/97, [Nummer 05], Seite 40) in der zur Zeit gültigen Fassung

Umweltinformationsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Oktober 2014 (BGBl. I Seite 1643), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Februar 2021 (BGBl. I Seite 306) geändert worden ist

Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIG), vom 26. März 2007(GVBl.I/07, [Nummer 06], Seite 74) in der zur Zeit gültigen Fassung

Links

Ansprechpersonen

Frau K. Braune
Sachbearbeiterin Wasser- und Bodenschutz (Altlasten auf zivilen Flächen)
Zimmer: A3.3.04

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2408 03371 608 9170

Frau I. Rüder
Sachbearbeiterin Altlasten und Haftungsfreistellung (Altlasten auf zivilen Flächen)
Zimmer: A3.3.04

03371 608 2411 03371 608 9170

Herr A. Isenberg
Sachbearbeiter Wasser- und Bodenschutz (Altlasten auf ehemalig militärisch genutzten Flächen)
Zimmer: A3.3.10

03371 608 2406 03371 608 9170

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möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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14943 Luckenwalde

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Fax: +49 (0)3371 608-9000
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