Altlastenfreistellung

Zuständig

Beschreibung

Eigentümer, Besitzer oder Erwerber von Anlagen und Grundstücken, die gewerblichen Zwecken dienen oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung finden, können von der Verantwortlichkeit für Schäden, die durch den Betrieb der Anlage oder die Benutzung des Grundstückes vor dem 1. Juli 1990 verursacht wurden, ganz oder teilweise befreit werden. Eine Freistellung kann erfolgen, wenn dies unter Abwägung der Interessen des Eigentümers, Besitzers oder Erwerbers, der durch den Betrieb der Anlage oder die Benutzung des Grundstückes möglicherweise Geschädigten, der Allgemeinheit und des Umweltschutzes geboten ist.

Hinweise

Der Antrag konnte nur bis zum 28. März 1992 bei der zuständigen Kreisverwaltung oder Landesbehörde gestellt werden. Sollte über den Antrag noch nicht abschließend entschieden worden sein, besteht die Möglichkeit, bei einem eventuellen Eigentümerwechsel den Freistellungsantrag auf den neuen Grundstückseigentümer zu übertragen.

Notwendige Unterlagen

Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Mitarbeiterinnen. Diese werden Sie umfassend über die Voraussetzungen einer Freistellung sowie die erforderlichen Antragsunterlagen informieren.

Rechtliche Grundlagen

Artikel 1 Paragraph 4 Absatz 3 Umweltrahmengesetz der DDR vom 29. Juni 1990 in der Fassung des Hemmnisbeseitigungsgesetzes vom 22. März 1991

Links

Ansprechpersonen

Frau K. Braune
Sachbearbeiterin Wasser- und Bodenschutz (Altlasten auf zivilen Flächen)
Zimmer: A3.3.04

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2408 03371 608 9170

Frau I. Rüder
Sachbearbeiterin Altlasten und Haftungsfreistellung (Altlasten auf zivilen Flächen)
Zimmer: A3.3.04

03371 608 2411 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

Zurück

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)