Das Landesamt für Umwelt (LfU) führt das digitale Altlastenkataster über die Altlasten und Altlast-Verdachtsflächen im Land Brandenburg.
Von der Unteren Bodenschutzbehörde des Landkreises Teltow-Fläming, als zuständige Behörde, werden die Daten von Amts wegen erfasst und regelmäßig aktualisiert.
In das Kataster werden die personenbezogenen Daten sowie Tatsachen und Erkenntnisse aufgenommen, die über die Altlast-Verdachtsflächen erhoben und bei deren Untersuchung, Beurteilung und Sanierung sowie bei der Durchführung sonstiger Maßnahmen oder regelmäßiger Überwachung ermittelt werden. Das Kataster wird laufend fortgeschrieben.
Vorhandene Daten über Altablagerungen und Altstandorte, die nach Bewertung der Unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde nicht beziehungsweise nicht mehr als Altlasten oder Altlast-Verdachtsflächen einzustufen sind, werden im archivierten Datenbestand des Katasters weitergeführt..
Die im Kataster enthaltenen Daten unterliegen, soweit sie personenbezogen sind, dem Datenschutz. Sofern keine Ausschluss- und Beschränkungsgründe nach dem Umweltinformationsgesetz vorliegen, werden Auskünfte darüber, ob ein Grundstück im möglichen Einzugsbereich einer Altlast oder Altlastverdachtsfläche liegt, auf Anfrage von der Unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde erteilt.
Weitere Informationen bezüglich einer Auskunft aus dem Altlastenkataster entnehmen Sie bitte der Dienstleistungsrubrik "Altlastenauskunft".
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG), vom 17. März 1998 (BGBl. I Seite 502) in der zur Zeit gültigen Fassung
Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG), vom 6. Juni 1997(GVBl.I/97, [Nummer 05], Seite 40) in der zur Zeit gültigen Fassung
Umweltinformationsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Oktober 2014 (BGBl. I Seite 1643), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Februar 2021 (BGBl. I Seite 306) geändert worden ist
Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIG), vom 26. März 2007(GVBl.I/07, [Nummer 06], Seite 74) in der zur Zeit gültigen Fassung
Mündliche und einfache schriftliche Auskünfte sind gebührenfrei. Ansonsten richtet sich die Höhe der Gebühr nach dem entsprechenden Verwaltungsaufwand.
Dienstleistung Altlastenauskunft
Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG
Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz - BbgAbfBodG
Umweltinformationsgesetz - UIG
Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg - BbgUIG
Frau K. Braune
Sachbearbeiterin Wasser- und Bodenschutz (Altlasten auf zivilen Flächen)
Zimmer: A3.3.04
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2408 03371 608 9170 kathleen.braune@teltow-flaeming.de
Frau I. Rüder
Sachbearbeiterin Altlasten und Haftungsfreistellung (Altlasten auf zivilen Flächen)
Zimmer: A3.3.04
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2411 03371 608 9170 imke.rueder@teltow-flaeming.de
Herr A. Isenberg
Sachbearbeiter Wasser- und Bodenschutz (Altlasten auf ehemalig militärisch genutzten Flächen)
Zimmer: A3.3.10
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2406 03371 608 9170 andreas.isenberg@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle