Altlastenkataster

Zuständig

Beschreibung

Das Landesamt für Umwelt (LfU) führt das digitale Altlastenkataster über die Altlasten und Altlast-Verdachtsflächen im Land Brandenburg.

Von der Unteren Bodenschutzbehörde des Landkreises Teltow-Fläming, als zuständige Behörde, werden die Daten von Amts wegen erfasst und regelmäßig aktualisiert.

In das Kataster werden die personenbezogenen Daten sowie Tatsachen und Erkenntnisse aufgenommen, die über die Altlast-Verdachtsflächen erhoben und bei deren Untersuchung, Beurteilung und Sanierung sowie bei der Durchführung sonstiger Maßnahmen oder regelmäßiger Überwachung ermittelt werden. Das Kataster wird laufend fortgeschrieben.
Vorhandene Daten über Altablagerungen und Altstandorte, die nach Bewertung der Unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde nicht beziehungsweise nicht mehr als Altlasten oder Altlast-Verdachtsflächen einzustufen sind, werden im archivierten Datenbestand des Katasters weitergeführt..

Hinweise

Die im Kataster enthaltenen Daten unterliegen, soweit sie personenbezogen sind, dem Datenschutz. Sofern keine Ausschluss- und Beschränkungsgründe nach dem Umweltinformationsgesetz vorliegen, werden Auskünfte darüber, ob ein Grundstück im möglichen Einzugsbereich einer Altlast oder Altlastverdachtsfläche liegt, auf Anfrage von der Unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde erteilt.

Bitte beachten Sie

Weitere Informationen bezüglich einer Auskunft aus dem Altlastenkataster entnehmen Sie bitte der Dienstleistungsrubrik "Altlastenauskunft".

Rechtliche Grundlagen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG), vom 17. März 1998 (BGBl. I Seite 502) in der zur Zeit gültigen Fassung

Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG), vom 6. Juni 1997(GVBl.I/97, [Nummer 05], Seite 40) in der zur Zeit gültigen Fassung

Umweltinformationsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Oktober 2014 (BGBl. I Seite 1643), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Februar 2021 (BGBl. I Seite 306) geändert worden ist

Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIG), vom 26. März 2007(GVBl.I/07, [Nummer 06], Seite 74) in der zur Zeit gültigen Fassung

Gebühren

Mündliche und einfache schriftliche Auskünfte sind gebührenfrei. Ansonsten richtet sich die Höhe der Gebühr nach dem entsprechenden Verwaltungsaufwand.

Links

Ansprechpersonen

Frau K. Braune
Sachbearbeiterin Wasser- und Bodenschutz (Altlasten auf zivilen Flächen)
Zimmer: A3.3.04

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2408 03371 608 9170

Frau I. Rüder
Sachbearbeiterin Altlasten und Haftungsfreistellung (Altlasten auf zivilen Flächen)
Zimmer: A3.3.04

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2411 03371 608 9170

Herr A. Isenberg
Sachbearbeiter Wasser- und Bodenschutz (Altlasten auf ehemalig militärisch genutzten Flächen)
Zimmer: A3.3.10

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2406 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

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