Im Gesundheitsamt erfolgt nach gerichtlicher Anforderung die Identitätsprüfung, Materialgewinnung und der Versand an das beauftragte und zertifizierte Labor.
Einen Untersuchungstermin erhalten Sie von uns, nachdem vom Gericht ein schriftlicher Auftrag mit Verweis auf die Notwendigkeit einer amtsärztlichen Probenentnahme bei uns eingegangen ist.
Über erforderliche Unterlagen werden Sie im Rahmen der Terminvereinbarung informiert.
Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG)
Die Probenentnahme zum Abstammungsgutachten ist gebührenpflichtig. Den Gebührenbescheid erhält der Auftraggeber (Gericht).
Die Gebührenerhebung erfolgt entsprechend der Gebührensatzung für Leistungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Landkreis Teltow-Fläming.
Frau S. Stein
Sozialmedizinische Assistentin
Zimmer: C0.1.03
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3835 03371 608 9050 Saida.Stein@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle