Amtsärztliche Untersuchung-Beamten- und Beihilferecht

Zuständig

Beschreibung

Amtsärztliche Untersuchungen im Beamten- und beihilferecht werden im Auftrag der entsprechenden Behörde:
- zur Berufung in das Beamtenverhältnis (auf Widerruf, auf Probe, auf Lebenszeit)
- zur Prüfung der Dienstfähigkeit/ Dienstunfähigkeit
- zur Stundenregulation aus gesundheitlichen Gründen/ stufenweisen Wiedereingliederung
- zur Einschätzung von Dienstunfällen
durchgeführt.

Gemäß den Beihilfevorschriften werden Gutachten unter anderem:
- für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen und Mutter(Vater)-Kind-Kuren
- bei Verkürzung der Wiederholungsfrist von Heilverfahren
- für die Prüfung von Arztrechnungen und Feststellung der Beihilfefähigkeit nicht allgemein anerkannter Diagnose- und Behandlungsmethoden
- zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit von Leistungen
erstellt.

Die amtsärztliche Untersuchung umfasst die Erhebung der Krankengeschichte, eine körperliche Untersuchung, die Auswertung vorliegender medizinischer Befunde sowie weitere medizinisch-technische Untersuchungen in Abhängigkeit von der Fragestellung.

Das amtsärztliche Gutachten ist Grundlage für die Entscheidung des Auftraggebers.

Bitte beachten Sie

Einen Untersuchungstermin erhalten Sie von uns, nachdem der Dienstherr oder die Beihilfestelle einen schriftlichen Auftrag mit Verweis auf die Notwendigkeit einer amtsärztlichen Untersuchung im Zusammenhang mit Gesetzen, Verordnungen etc. eingereicht hat.

Notwendige Unterlagen

Über erforderliche Unterlagen werden Sie im Rahmen der Terminvereinbarung informiert.

Rechtliche Grundlagen

Bundesbeamtengesetz (BBG)
Beamtengesetz für das Land Brandenburg (Landesbeamtengesetz (LBG))
Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder
Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG)

Gebühren

Die amtsärztliche Untersuchung ist gebührenpflichtig.

Die Gebührenerhebung erfolgt entsprechend der Gebührensatzung für Leistungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Landkreis Teltow-Fläming.

Links

Ansprechpersonen

Frau S. Stein
Sozialmedizinische Assistentin
Zimmer: C0.1.03

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3835 03371 608 9050

Frau N. Käthe
Arzthelferin
Zimmer: C0.1.03

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3831 03371 608 9050

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)