Im Gesundheitsamt erfolgt eine amtsärztliche Untersuchung, wenn geprüft werden soll, ob die gesundheitliche Eignung des Bezirksschornsteinfegers und anderer Beliehener zur Ausübung des Berufes weiterhin besteht.
Einen Untersuchungstermin erhalten Sie von uns, nachdem die für die Aufsicht zuständige Behörde uns einen schriftlichen Auftrag mit Verweis auf die Notwendigkeit einer amtsärztlichen Untersuchung im Zusammenhang mit Gesetzen eingereicht hat.
Über erforderliche Unterlagen werden Sie im Rahmen der Terminvereinbarung informiert.
Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG)
Weitere Gesetze und Rechtsverordnungen
Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG)
Die amtsärztliche Untersuchung ist gebührenpflichtig.
Die Gebührenerhebung erfolgt entsprechend der Gebührensatzung für Leistungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Landkreis Teltow-Fläming.
Es ist bisher nur eine Barzahlung möglich.
Frau S. Stein
Sozialmedizinische Assistentin
Zimmer: C0.1.03
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3835 03371 608 9050 Saida.Stein@teltow-flaeming.de
Frau N. Käthe
Arzthelferin
Zimmer: C0.1.03
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3831 03371 608 9050 Nadine.Kaethe@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle