Amtsärztliche Untersuchung-Drogentest

Zuständig

Beschreibung

Im Gesundheitsamt wird ein Drogentest auf Anforderung durch ein Gericht, eine Behörde oder Institution durchgeführt. Im Rahmen der Untersuchung erfolgt die Identitätsprüfung, Materialgewinnung und der Versand an das beauftragte und zertifizierte Labor. Das Ergebnis der Untersuchung wird in einem ärztlichen Bericht dargelegt.

Bitte beachten Sie

Vereinbaren Sie mit der zuständigen Ansprechperson vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin.

Notwendige Unterlagen

Über erforderliche Unterlagen werden Sie im Rahmen der Terminvereinbarung informiert.

Rechtliche Grundlagen

Beschluss des Gerichts oder Anordnung einer Behörde/Institution
Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG)

Gebühren

Die amtsärztliche Untersuchung ist gebührenpflichtig.

Die Gebührenerhebung erfolgt entsprechend der Gebührensatzung für Leistungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Landkreis Teltow-Fläming.

Es ist bisher nur eine Barzahlung möglich.

Links

Ansprechpersonen

Frau S. Stein
Sozialmedizinische Assistentin
Zimmer: C0.1.03

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3835 03371 608 9050

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

Zurück

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)