Im Gesundheitsamt wird ein Drogentest auf Anforderung durch ein Gericht, eine Behörde oder Institution durchgeführt. Im Rahmen der Untersuchung erfolgt die Identitätsprüfung, Materialgewinnung und der Versand an das beauftragte und zertifizierte Labor. Das Ergebnis der Untersuchung wird in einem ärztlichen Bericht dargelegt.
Vereinbaren Sie mit der zuständigen Ansprechperson vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Über erforderliche Unterlagen werden Sie im Rahmen der Terminvereinbarung informiert.
Beschluss des Gerichts oder Anordnung einer Behörde/Institution
Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG)
Die amtsärztliche Untersuchung ist gebührenpflichtig.
Die Gebührenerhebung erfolgt entsprechend der Gebührensatzung für Leistungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Landkreis Teltow-Fläming.
Es ist bisher nur eine Barzahlung möglich.
Frau S. Stein
Sozialmedizinische Assistentin
Zimmer: C0.1.03
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3835 03371 608 9050 Saida.Stein@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle