Für Sie als Privatperson kann eine amtsärztliche Untersuchung durchgeführt werden, um die medizinische Indikation für eine Rehabilitationsmaßnahme oder einen medizinischen Eingriff zu bestätigen. Das amtsärztliche Gutachten dient zur Vorlage beim Finanzamt, wenn Sie die Kosten der Maßnahme als außergewöhnliche Belastung geltend machen wollen.
Die amtsärztliche Bescheinigung muss mit der Steuererklärung eingereicht werden.
Vereinbaren Sie mit der zuständigen Ansprechperson vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Über erforderliche Unterlagen werden Sie im Rahmen der Terminvereinbarung informiert.
§ 33 Einkommensteuergesetz (EStG)
Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG)
Das amtsärztliche Gutachten ist gebührenpflichtig. Nach Erhalt der Bescheinigung ergeht ein Gebührenbescheid.
Die Gebührenerhebung erfolgt entsprechend der Gebührensatzung für Leistungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Landkreis Teltow-Fläming.
Frau S. Stein
Sozialmedizinische Assistentin
Zimmer: C0.1.03
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3835 03371 608 9050 Saida.Stein@teltow-flaeming.de
Frau N. Käthe
Arzthelferin
Zimmer: C0.1.03
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3831 03371 608 9050 Nadine.Kaethe@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle