Amtsärztliche Untersuchung – Familienkasse (Kindergeld)

Zuständig

Beschreibung

Bei der Antragstellung zur Fortzahlung des Kindergeldes über das vollendete 18. Lebensjahr hinaus, muss der Familienkasse in einigen Fällen eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Diese können Sie im Gesundheitsamt erhalten.

Dies kann z.B. der Fall sein, wenn als Begründung für den Antrag das Vorliegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung geltend gemacht wird.

Ein weiterer Grund für eine solche Bescheinigung wäre, wenn die Erstausbildung des erwachsenen Kindes aufgrund einer Erkrankung (>6 Monate) unterbrochen werden musste. Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass die Ausbildung in absehbarer Zeit fortgesetzt werden kann.

Bitte beachten Sie

Vereinbaren Sie mit der zuständigen Ansprechperson vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin.

Notwendige Unterlagen

Über erforderliche Unterlagen werden Sie im Rahmen der Terminvereinbarung informiert.

Rechtliche Grundlagen

Einkommenssteuergesetz (EStG)
Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG)

Gebühren

Die amtsärztliche Untersuchung ist gebührenpflichtig.

Die Gebührenerhebung erfolgt entsprechend der Gebührensatzung für Leistungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Landkreis Teltow-Fläming.

Es ist bisher nur eine Barzahlung möglich.

Links

Ansprechpersonen

Frau S. Stein
Sozialmedizinische Assistentin
Zimmer: C0.1.03

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3835 03371 608 9050

Frau N. Käthe
Arzthelferin
Zimmer: C0.1.03

03371 608 3831 03371 608 9050

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)