Amtsärztliche Untersuchung nach Sozialgesetzbuch XII

Zuständig

Beschreibung

Durchführung von amtsärztlichen Untersuchungen im Auftrag des Sozialamtes des Landkreises Teltow-Fläming zu verschiedenen medizinischen Fragestellungen. In der Regel werden die Bürger durch den Amtsärztlichen Dienst aufgesucht.
Es handelt sich um Leistungen der Eingliederungshilfe.

Hinweise

Der Amtsärztliche und Sozialmedizinische Dienst arbeitet dabei mit den Betroffenen, der Einrichtung, Hausarzt oder Facharzt und Sozialamt eng zusammen.

Notwendige Unterlagen

die Bereitstellung medizinischer Vorbefunde

Rechtliche Grundlagen

Sozialgesetzbuch XII in Verbindung mit § 10 Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetz

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

Geschlossen am
Fr., 19. Mai 2023
Mo., 2. Oktober 2023
Mo., 30. Oktober 2023

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen