Amtsärztliche Untersuchung – Sozialgesetzbuch IX (Eingliederungshilfe)

Zuständig

Beschreibung

Im Auftrag des Sozialamtes werden amtsärztliche Untersuchungen zu verschiedenen medizinischen Fragestellungen durchgeführt. Die Begutachtung erfolgt im Rahmen der Antragstellung auf Leistungen der Eingliederungshilfe.

Der Amtsärztliche und sozialmedizinische Dienst arbeitet eng mit den Betroffenen, den behandelnden Ärzten und Ärztinnen, dem Sozialamt und ggf. der Einrichtung zusammen.

Bitte beachten Sie

Einen Untersuchungstermin erhalten Sie von uns, sobald wir einen schriftlichen Auftrag vom Sozialamt (Sachgebiet Eingliederungshilfe und Betreuungsbehörde) erhalten haben.

Notwendige Unterlagen

Über erforderliche Unterlagen werden Sie im Rahmen der Terminvereinbarung informiert.

Rechtliche Grundlagen

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG)

Gebühren

Keine

Ansprechpersonen

Frau S. Stein
Sozialmedizinische Assistentin
Zimmer: C0.1.03

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3835 03371 608 9050

Frau N. Käthe
Arzthelferin
Zimmer: C0.1.03

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3831 03371 608 9050

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)