Angehörige von Menschen mit psychischen Erkrankungen erhalten Hinweise im Umgang und im Zusammenleben mit betroffenen Personen sowie Erläuterungen zu Behandlungsfragen sowie Behandlungsmöglichkeiten.

Zuständig

Beschreibung

Angehörige psychisch Kranker erhalten Hinweise im Umgang und Führung der betroffenen Familienmitglieder und Erläuterungen zu Behandlungsfragen.

Hinweise

Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen sowie über den Vollzug gerichtlich angeordneter Unterbringung für psychisch Kranke Brandenburgisches Psychisch-Kranken-Gesetz (BbgPsychKG) vom 8. Februar 1996 (GVBl. I S. 26), geändert durch das Gesetz vom 29.Juni 2004 (GVBl. I S. 342)

Bitte beachten Sie

Häufig gestellte Fragen

  • An wen kann ich mich wenden?

Die Beratungen finden Standortbezogen statt. Wenden Sie sich bitte an die Ansprechpersonen Ihrer nächstgelegenen Dienststelle, siehe unten.

  • Ist die Beratung für Angehörige kostenpflichtig?

Nein, es fallen keine Kosten für Sie an.

  • Ist die Zustimmung der psychisch erkrankten Personen notwendig, um eine Beratung im Sozialpsychiatrischen Dienst in Anspruch zu nehmen?
    Unser Anspruch besteht in der Kontaktaufnahme mit betroffenen Personen, um unserem Versorgungsauftrag nachzugehen. Die Beratung kann grundsätzlich jedoch auch ohne Zustimmung oder Kenntnisnahme der Erkrankten Person stattfinden. Beratung können anonym in Anspruch genommen werden.
  • Kann ich den Sozialpsychiatrischen Dienst kontaktieren, damit eine Einweisung der psychisch erkrankten Person erfolgt?

Eine Kontaktaufnahme kann grundsätzlich erfolgen. Eine Einweisung geschieht jedoch nicht auf Wunsch der Angehörigen, sondern wird erst nach umfassender Prüfung der Sachlage und des gesundheitlichen Zustands des Betroffenen entschieden.

Rechtliche Grundlagen

Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen sowie über den Vollzug gerichtlich angeordneter Unterbringung für psychisch Kranke: Brandenburgisches Psychisch-Kranken-Gesetz (BbgPsychKG) vom 5. Mai 2009 (GVBl. I S. 134), geändert durch das Gesetz vom 16.Dezember 2022 (GVBl. I S. 5), in der jeweils gültigen Fassung

Ansprechpersonen

Frau K. Liebsch
Sozialarbeiterin
Zimmer: C0.0.07

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3876 03371 608 9050

Frau D. Politz
Sozialarbeiterin Sucht und psychisch Kranke
Zimmer: 4

03372 44392 22 03372 44392 29

Frau N. Mönnich
Sozialarbeiterin
Zimmer: 2

03372 44392 23 03372 44392 29

Frau M. Franke
Sozialarbeiterin Sozialpsychiatrischer Dienst
Zimmer: C0.0.06

03371 608 3872 03371 608 9050

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)