Anglerprüfung

Zuständig

Beschreibung

Um an der Anglerprüfung teilzunehmen, muss man das 14. Lebensjahr vollendet haben. Das gilt auch für die Ausstellung eines unbefristeten Fischereischeines zum Angeln von Raubfischen.

Die Antragstellung auf Zulassung zur Anglerprüfung ist formgebunden. Wer im Landkreis Teltow-Fläming die Anglerprüfung ablegen will, muss bis spätestens eine Woche vor Prüfungstermin den Antrag mit Datenschutzerklärung nach Artikel 13 EU-DSGVO und den Einzahlungsnachweis über die eingezahlte Prüfungsgebühr einreichen.

Bitte beachten Sie

Die Prüfungsgebühr ist zu überweisen und der prüfenden Person am Einlass spätestens nachzuweisen.
Nach bestandener Anglerprüfung erhalten Sie ein Prüfungszeugnis. Es besteht die Möglichkeit, sofort den Fischereischein zu erhalten. Dazu sind ein Passbild und 25 Euro Fischereischeingebühr mitzubringen. Anmeldungen nimmt die untere Fischereibehörde entgegen.

Die nächste Anglerprüfung findet am 25. September 2024 um 17:00 Uhr in der Kreisverwaltung Teltow-Fläming statt.

Notwendige Unterlagen

Antrag auf Zulassung zur Anglerprüfung

Rechtliche Grundlagen

Verordnung über die Anglerprüfung vom 16. September 2008 (GVBl.II/08, [Nr. 24], S.386)

Gebühren

Die Prüfungsgebühr für die Anglerprüfung beträgt 25 Euro. Das Einzahlen der Gebühr ist nur per Überweisung möglich.
Empfänger: Landkreis Teltow-Fläming
Geldinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam (MBS)
IBAN: DE86 1605 0000 3633 027598
BIC: WELADED1PMB
Verwendungszweck: Name des Betroffenen und Codierung: 122030. 431110

Links

Ansprechpersonen

Frau A. Otto
Sachbearbeiterin Untere Fischereibehörde
Zimmer: A1.2.01

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2114 03371 608 9020

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)