Anlagen in und an oberirdischen Gewässern

Zuständig

Beschreibung

Die Errichtung oder wesentliche Veränderung von Anlagen in (auch unter, über) und an Gewässern, die dichter als 10 Meter an ein Gewässer I. Ordnung oder dichter als 5 Meter an ein Gewässer II. Ordnung heranreichen, bedürfen der Genehmigung. Diese Genehmigung schließt alle öffentlich-rechtlichen Gestattungen nach Landesrecht ein.

Gewässer I. Ordnung sind: Nieplitz mit Blankensee, Grössinsee, Schiaßer See; Nottekanal mit Mellensee; Nuthe mit Königsgraben Luckenwalde.

Gewässer II. Ordnung sind alle anderen oberirdischen Gewässer.

Hinweise

Der Anlagenbegriff ist im wasserrechtlichen Sinn sehr weit gefasst. Anlagen sind Benutzungsanlagen, sowie "jede für eine gewisse Dauer geschaffene ortsfeste oder bewegliche Einrichtung, die geeignet ist, auf den Zustand des Gewässers oder den Wasserabfluss einzuwirken". Oder auch, "alle ortsfesten nicht notwendig baulichen Einrichtungen". Aber auch Einrichtungen und Vorrichtungen die innerhalb der oben genannten Abstände die Unterhaltung der Gewässer verhindern oder erschweren fallen unter den Anlagenbegriff.

Im Zweifel fragen Sie die Untere Wasserbehörde.

Bitte beachten Sie

Wird durch eine nicht genehmigte Anlage die Gewässerunterhaltung erschwert, ist der entstehende Mehraufwand zu erstatten.

Notwendige Unterlagen

siehe Merkblatt "Anlagen in, an, unter und über Gewässern"

Rechtliche Grundlagen

§ 36 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 87 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)

Gebühren

Gebühren sind entsprechend der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu entrichten (GebOMUGV).

Links

Ansprechpersonen

Herr F. Vogel
Sachbearbeiter Gewässerunterhaltung, GIS und Gewässerkataster
Zimmer: A5.3.12

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2611 03371 608 9170

Herr U. Strahl
Sachgebietsleiter Wasser, Boden, Abfall
Zimmer: A5.3.13

03371 608 2600 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
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Gesonderte Sprechzeiten:
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