Anordnung zur Absicherung von Baustellen an/auf Straßen

Beschreibung

Alle Arbeiten, die im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden und diesen über den Gemeingebrauch hinaus in der einen oder anderen Weise einschränken, bedürfen einer verkehrsrechtlichen Anordnung.
Hierzu zählen z. B. Baustellen bzw. Baumaßnahmen an/auf Straßen, Wanderbaustellen.

Hinweise

Wanderbaustellen sind Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum, die sich in ihrer festgelegten Ausdehnung örtlich fortbewegen. In der Regel werden diese Arbeiten nur bei Tageslicht durchgeführt, z. B. Kanalreinigung, Markierungsarbeiten.

Bitte beachten Sie

Unter öffentlichem Verkehrsgrund ist nicht nur die Fahrbahn an sich zu verstehen. Vielmehr gehören dazu auch Rad- und Gehwege, unbefestigte Seitenstreifen, Parkbuchten, Parkplätze usw.

Notwendige Unterlagen

Schriftlicher Antrag, je nach Umfang der Maßnahmen ggf. mit Verkehrszeichenplan. Dieser Antrag ist 2 Wochen vor Baubeginn beim Straßenverkehrsamt einzureichen.

Rechtliche Grundlagen

§§ 44, 45 Straßenverkehrsordnung

Gebühren

20 bis 500 Euro, je nach Art der Einschränkung und zeitlichem Umfang.

Link

> siehe auch "Nutzung öffentlichen Verkehrsgrund"

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

Zurück

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)