Arbeiten, bei denen so tief in den Boden eingedrungen wird, dass unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung oder die Beschaffenheit des Grundwassers eingewirkt werden kann, sind der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen.
Ergibt die Prüfung, dass Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers erforderlich sind, kann die Untere Wasserbehörde die notwendigen Anordnungen treffen.
Bei den Arbeiten handelt es sich meist um Bohrungen zur Wasserversorgung, Bohrungen für die Nutzung von Erdwärme oder tiefe Gründungen (zum Beispiel Bohrpfähle und Spundwände) oder große, tiefe Baugruben.
Die Arbeiten sind einen Monat vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen.
siehe
Merkblatt "Eigenwasserversorgung" und
Merkblatt "Geothermische Anlagen"
Bei Gründungen sind die Eindringtechnologie, einzubauende Materialien und Baugrundgutachten mit Angaben zu den Wasserständen sowie der Grundwasserqualität anzugeben.
§ 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 56 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)
Für die Beurteilung der Anzeige nach Gebühren sind entsprechend der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu entrichten (GebOMUGV).
Frau K. Braune
Sachbearbeiterin Wasser- und Bodenschutz (Altlasten auf zivilen Flächen)
Zimmer: A3.3.04
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2408 03371 608 9170 kathleen.braune@teltow-flaeming.de
Frau A. Zikul
Sachbearbeiterin Gewässerbenutzung und Wasserversorgung, Regenwasser bei Baugenehmigungsverfahren
Zimmer: A5.3.06
03371 608 2606 03371 608 9170 antje.zikul@teltow-flaeming.de
Herr U. Strahl
Sachgebietsleiter Wasser, Boden, Abfall
Zimmer: A5.3.13
03371 608 2600 03371 608 9170 uwe.strahl@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Geschlossen am
Fr., 19. Mai 2023
Mo., 2. Oktober 2023
Mo., 30. Oktober 2023
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle