Fördermöglichkeiten bestehen unter anderen für die Modernisierung und/oder Erweiterung einer Betriebsstätte, dabei Anschaffung neuer Maschinen, Einrichtungsgegenstände und Baumaßnahmen, immaterieller Wirtschaftsgüter.
Als Antragsbestandteil ist eine durch das Umweltamt zu erstellende Unbedenklichkeitsbescheinigung für das beabsichtigte Investitionsvorhaben beizufügen.
Das Umweltamt prüft im Rahmen der Antragstellung, ob über den Rahmen der Umweltgesetzgebung aufgrund der Ortsspezifik hinausgehende und ggf. in entsprechenden Genehmigungen zu nennenden Forderungen erhoben werden.
Antragsannehmende Stelle und gleichzeitig Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg
Antragsformulare sind bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg erhältlich. Dem Umweltamt vorzulegende Unterlagen sind eine Kopie des Förderantrages, eine Beschreibung des Vorhabens, eine Investitionsgüterliste sowie ein entsprechender Lageplan.
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft des Landes Brandenburg zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - GRWG
ohne
>> Investitionsbank des Landes Brandenburg
>> GRW-Gesetz - GRWG
>> Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
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info@teltow-flaeming.de
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