Um die Verschmutzung des Trinkwassers zu verhindern, müssen Brauchwasseranlagen, wie die Regenwassernutzungsanlagen, getrennt vom Trinkwassersystem nach den Regeln der Technik installiert und betrieben werden. Die Planung und Ausführung muss rechtzeitig angezeigt werden. Das Gesundheitsamt kontrolliert auch vor Ort, diese Überprüfungen sind gebührenpflichtig.
Es ist anzuzeigen:
Errichtung
erstmalige und Wiederinbetriebnahme
bauliche und betriebstechnische Veränderungen
Eigentümer- oder Nutzungsrechtwechsel auf eine andere Person
Anzeige bestehender Anlagen
Die Anzeige einer Regenwassernutzungsanlage nach Punkt 1.bis 4. ist dem Gesundheitsamt vier Wochen vorher schriftlich mitzuteilen.
Die Anzeige nach Punkt 5. ist unverzüglich zu erstatten
Die Stilllegung einer Regenwassernutzungsanlage nach
Punkt 6. ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen.
Anzeigeformular nach § 13 Absatz 3.
Infektionsschutzgesetz (IfSG),
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst
im Land Brandenburg
(Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz - BbgGDG
Brandenburg (BbgGDG)
Trinkwasserverordnung
lt. Erster Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie vom 21.09.2007 (GVBl. II Nr. 22
Frau M. Tinius
Hygieneingenieurin
Zimmer: C0.0.02
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3822 03371 608 9050 hygieneundumwelt@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle