Anzeigepflicht von Regenwassernutzungsanlagen

Zuständig

Beschreibung

Um die Verschmutzung des Trinkwassers zu verhindern, müssen Brauchwasseranlagen, wie die Regenwassernutzungsanlagen, getrennt vom Trinkwassersystem nach den Regeln der Technik installiert und betrieben werden. Die Planung und Ausführung muss rechtzeitig angezeigt werden. Das Gesundheitsamt kontrolliert auch vor Ort, diese Überprüfungen sind gebührenpflichtig.

Hinweise

Es ist anzuzeigen:
Errichtung
erstmalige und Wiederinbetriebnahme
bauliche und betriebstechnische Veränderungen
Eigentümer- oder Nutzungsrechtwechsel auf eine andere Person
Anzeige bestehender Anlagen

Bitte beachten Sie

Die Anzeige einer Regenwassernutzungsanlage nach Punkt 1.bis 4. ist dem Gesundheitsamt vier Wochen vorher schriftlich mitzuteilen.
Die Anzeige nach Punkt 5. ist unverzüglich zu erstatten
Die Stilllegung einer Regenwassernutzungsanlage nach
Punkt 6. ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen.

Notwendige Unterlagen

Anzeigeformular nach § 13 Absatz 3.

Rechtliche Grundlagen

Infektionsschutzgesetz (IfSG),
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst
im Land Brandenburg
(Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz - BbgGDG
Brandenburg (BbgGDG)
Trinkwasserverordnung

Gebühren

lt. Erster Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie vom 21.09.2007 (GVBl. II Nr. 22

Ansprechpersonen

Frau M. Tinius
Hygieneingenieurin
Zimmer: C0.0.02

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3822 03371 608 9050

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)