Aufenthalt von EU-Staatsangehörigen

Zuständig

Beschreibung

EU-Bürger genießen Freizügigkeit bei Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet als Arbeitnehmer, zur Arbeitssuche und bei Berufsausbildung. Das gleiche gilt für für Selbstständige, wenn sie zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit berechtigt sind.

Es muss ein ausreichender Krankenversicherungsschutz bestehen. Bis Januar 2013 wurde nach Vorlage der entsprechenden Nachweise eine Freizügigkeitsbescheinigung ausgestellt. Durch eine entsprechende Gesetzesänderung wurde die Freizügigkeitsbescheinigung abgeschafft.

Auf Antrag erfolgt die Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts. Den Status des Daueraufenthaltsrechtes erhält der Arbeitnehmer oder der Selbstständige in der Regel nach 5 Jahren.

Hinweise

Die zuständige Ansprechperson der Ausländerbehörde gibt bei bestehenden Fragen gern Auskunft.

Bitte beachten Sie

Für Staatsangehörige der neuen Beitrittsstaaten (Beitritt ab Mai 2004) gelten für den Zugang zum Arbeitsmarkt besondere Bedingungen.

https://www.teltow-flaeming.de/antraege-auslaenderbehoerde#/#bueOverview

Notwendige Unterlagen

  • gültiger Pass oder gültiger Personalausweis/Identitätskarte
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Einkommensnachweis bzw. Arbeitsvertrag
  • bei Selbstständigen Gewerbeanmeldung
  • melderechtliche Anmeldung im Landkreis Teltow-Fläming

Rechtliche Grundlagen

Freizügigkeitsgesetz/EU

Ansprechpersonen

Herr Geier
Sachbearbeiter Aufenthaltserlaubnis Buchstaben S, U bis Z
Zimmer: A1.0.09

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371-608-2132 03371 608 9030

Frau Neugebauer
Sachbearbeiterin Aufenthaltserlaubnis Buchstaben P bis T ohne S
Zimmer: A1.0.07

03371-608-2137 03371-608-9030

Herr Krome
Sachbearbeiter Aufenthaltserlaubnis Buchstaben K bis O
Zimmer: A1.0.05

03371-608-2131 03371-608-9030

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)