Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen

Zuständig

Beschreibung

Für den Familiennachzug zu einem Ausländer muss der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis besitzen und ausreichender Wohnraum zur Verfügung stehen. Das Einkommen muss aus Erwerbstätigkeit oder Vermögen gesichert sein. Zur Entscheidung über den Antrag werden die unten genannten Unterlagen benötigt.

Hinweise

Der Antrag ist aus dem Ausland über die dortige deutsche Auslandsvertretung zu stellen.

Bitte beachten Sie

Eine gemäß § 25 Abs. 4 oder 5 des Aufenthaltsgesetzes erteilte Aufenthaltserlaubnis lässt keinen Familiennachzug zu.

Notwendige Unterlagen

Zur Entscheidung benötigte Unterlagen:

  • aktuelle Meldebescheinigung
  • Mietvertrag/Wohnraumnachweis
  • Einkommensnachweis
  • Bescheinigung über ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis (nur bei Arbeitnehmern)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • 2 aktuelle Passfotos

Rechtliche Grundlagen

§§ 28 bis 31 Aufenthaltsgesetz

Gebühren

100 Euro bei einer Geltungsdauer bis zu einem Jahr
100 Euro bei einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr

Die Gebührenermäßigung richtet sich nach §§ 52 und 53 der Verordnung zum Aufenthaltsgesetz.

Ansprechpersonen

Herr Hoffmann
Sachgebietsleiter
Zimmer: A1.0.11

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371-608-2130 03371-608-9030

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)