Humanitäre Gründe, die zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 25 geführt haben, können insbesondere folgende sein:
Abhängig von der Rechtsgrundlage der humanitären Aufenthaltserlaubnis können die Unterlagen und Gebühren voneinander abweichen.
Zur Entscheidung werden immer folgende benötigte Unterlagen:
- grundsätzlich ist ein gültiger
- aktuelle Meldebescheinigung
- Mietvertrag / Wohnraumnachweis
- Krankenversicherungsnachweis
- 2 aktuelle Passfotos
- Einkommensnachweis
Abhängig von der Rechtsgrundlage des Aufenthaltstitels können weiter Unterlagen erforderlich sein.
100 Euro bei einer Geltungsdauer bis zu einem Jahr
100 Euro bei einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr
Gebührenermäßigung richtet sich nach §§ 52 und 53 der Verordnung zum Aufenthaltsgesetz
Aufenthaltstitel für geflüchtete Ukrainer*innen - Landkreis Teltow-Fläming (teltow-flaeming.de)
§ 25 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in Verbindung mit § 5, 7, 8 AufenthG
§ 24 Abs. 1 AufenthG
Herr Krause
Sachbearbeiter Aufenthaltserlaubnis Buchstaben A bis C
Zimmer: A1.1.06
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371-608-2139 03371-608-9030 auslaenderbehoerde@teltow-flaeming.de
Frau Sasse
Sachbearbeiterin humanitäre Aufenthaltserlaubnis
Zimmer: A1.0.06
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371-608-2128 03371-608-9030 auslaenderbehoerde@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
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info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
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Freitag, 1. November 2024
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Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle