Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

Zuständig

Beschreibung

Humanitäre Gründe, die zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 25 geführt haben, können insbesondere folgende sein:

  • Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling in einem Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
  • Vorliegen eines Abschiebungsverbots oder eines Ausreisehindernisses,
  • Feststellung einer außergewöhnlichen Härte
  • Aufnahme nach §§ 22, oder 23 wurde aufgrund einer Anordnung des Landes Brandenburg oder des Bundesministeriums des Innern
  • geflüchtete Personen aus der Ukraine (§ 24 Abs. 1 AufenthG)

Abhängig von der Rechtsgrundlage der humanitären Aufenthaltserlaubnis können die Unterlagen und Gebühren voneinander abweichen.

Hinweise

Zur Entscheidung werden immer folgende benötigte Unterlagen:
- grundsätzlich ist ein gültiger
- aktuelle Meldebescheinigung
- Mietvertrag / Wohnraumnachweis
- Krankenversicherungsnachweis
- 2 aktuelle Passfotos
- Einkommensnachweis

Abhängig von der Rechtsgrundlage des Aufenthaltstitels können weiter Unterlagen erforderlich sein.

Rechtliche Grundlagen

 

Gebühren

100 Euro bei einer Geltungsdauer bis zu einem Jahr
100 Euro bei einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr

Gebührenermäßigung richtet sich nach §§ 52 und 53 der Verordnung zum Aufenthaltsgesetz

Bitte beachten Sie

Aufenthaltstitel für geflüchtete Ukrainer*innen - Landkreis Teltow-Fläming (teltow-flaeming.de)

Rechtliche Grundlagen

§ 25 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in Verbindung mit § 5, 7, 8 AufenthG

§ 24 Abs. 1 AufenthG

Ansprechpersonen

Frau Tiedt
Sachbearbeiterin hum. Aufenthalt Syrien Buchstaben A bis D
Zimmer: A1.1.06

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371-608-2143 03371-608-9030

Herr Krause
Sachbearbeiter Aufenthaltserlaubnis Buchstaben A bis C
Zimmer: A1.1.06

03371-608-2139 03371-608-9030

Frau Baumann
Sachbearbeiterin hum. Aufenthaltserlaubnis Ukraine Buchstabe M bis Z
Zimmer: A1.0.06

03371-608-2148 03371-608-9030

Frau Sasse
Sachbearbeiterin hum. Aufenthalt Syrien Buchstaben E bis L und Afghanistan
Zimmer: A1.0.06

03371-608-2128 03371-608-9030

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

Zurück

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)