Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung

Zuständig

Beschreibung

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Ausbildungszwecke ist eine Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde. Für die Entscheidung werden in der Regel die unten aufgeführten Unterlagen benötigt.

Hinweise

Eine für Studienzwecke erteilte Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung, die insgesamt 90 Tage oder 180 halbe Tage nicht überschreiten darf, sowie zur Ausübung studentischer Nebentätigkeiten.

Bitte beachten Sie

Eine Beschäftigung für mehr als 90 Tage bzw. 180 halbe Tage bedarf der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit

Notwendige Unterlagen

- gültiger Pass mit entsprechendem Visum
- Immatrikulationsbescheinigung
- bei Verlängerung aktuelle Studienbescheinigung
- Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes
- Krankenversicherungsnachweis
- Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- 2 aktuelle Passfotos

Rechtliche Grundlagen

§§ 3 bis 5, 7, 16 und 17 Aufenthaltsgesetz

Gebühren

100 Euro bei einer Geltungsdauer bis zu einem Jahr
100 Euro bei einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr

Gebührenermäßigung richtet sich nach 33 52 und 53 der Verordnung zum Aufenthaltsgesetz

Bitte beachten Sie

https://www.teltow-flaeming.de/antraege-auslaenderbehoerde#/#bueOverview

Ansprechpersonen

Herr Geier
Sachbearbeiter Aufenthaltserlaubnis Buchstaben S, U bis Z
Zimmer: A1.0.09

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371-608-2132 03371 608 9030

Frau Neugebauer
Sachbearbeiterin Aufenthaltserlaubnis Buchstaben P bis T ohne S
Zimmer: A1.0.07

03371-608-2137 03371-608-9030

Herr Krome
Sachbearbeiter Aufenthaltserlaubnis Buchstaben K bis O
Zimmer: A1.0.05

03371-608-2131 03371-608-9030

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)