Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit

Zuständig

Beschreibung

Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit werden in der Regel die unten genannten Unterlagen benötigt.

Hinweise

Ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit darf die Ausländerbehörde keine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit erteilen.

Bitte beachten Sie

Die Zulassung ausländischer Beschäftigter orientiert sich nach dem Aufenthaltsgesetz an den Erfordernissen des Wirtschaftsstandortes Deutschland unter Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt

Notwendige Unterlagen

- gültiger Pass
- gültiges Visum zur Aufnahme einer entsprechenden Erwerbstätigkeit
- Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (wird durch die Ausländerbehörde erfragt)
- Mietvertrag (Wohnraumnachweis)
- Meldebescheinigung
- Krankenversicherungsnachweis
- Arbeitsvertrag
- Stellenbeschreibung (Formular in der Ausländerbehörde erhältlich)
- bei Verlängerung: letzte drei Lohn-/Gehaltsnachweise
- 2 aktuelle Passfotos

Rechtliche Grundlagen

§§ 5,7,18, 39 Aufenthaltsgesetz

Gebühren

100 Euro bei einer Geltungsdauer bis zu einem Jahr
100 Euro bei einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr

Gebührenermäßigung richtet sich nach §§ 52 und 53 der Verordnung zum Aufenthaltsgesetz

Bitte beachten Sie

https://www.teltow-flaeming.de/antraege-auslaenderbehoerde#/#bueOverview

Ansprechpersonen

Herr Geier
Sachbearbeiter Aufenthaltserlaubnis Buchstaben S, U bis Z
Zimmer: A1.0.09

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371-608-2132 03371 608 9030

Frau Neugebauer
Sachbearbeiterin Aufenthaltserlaubnis Buchstaben P bis T ohne S
Zimmer: A1.0.07

03371-608-2137 03371-608-9030

Herr Krome
Sachbearbeiter Aufenthaltserlaubnis Buchstaben K bis O
Zimmer: A1.0.05

03371-608-2131 03371-608-9030

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)