Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit werden in der Regel die unten genannten Unterlagen benötigt.
Ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit darf die Ausländerbehörde keine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit erteilen.
Die Zulassung ausländischer Beschäftigter orientiert sich nach dem Aufenthaltsgesetz an den Erfordernissen des Wirtschaftsstandortes Deutschland unter Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt
- gültiger Pass
- gültiges Visum zur Aufnahme einer entsprechenden Erwerbstätigkeit
- Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (wird durch die Ausländerbehörde erfragt)
- Mietvertrag (Wohnraumnachweis)
- Meldebescheinigung
- Krankenversicherungsnachweis
- Arbeitsvertrag
- Stellenbeschreibung (Formular in der Ausländerbehörde erhältlich)
- bei Verlängerung: letzte drei Lohn-/Gehaltsnachweise
- 2 aktuelle Passfotos
§§ 5,7,18, 39 Aufenthaltsgesetz
100 Euro bei einer Geltungsdauer bis zu einem Jahr
100 Euro bei einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr
Gebührenermäßigung richtet sich nach §§ 52 und 53 der Verordnung zum Aufenthaltsgesetz
Herr A. Geier
Sachbearbeiter Aufenthaltsrecht
Zimmer: A1.0.03
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2108 03371 608 9030 auslaenderbehoerde@teltow-flaeming.de
Herr N. Hoffmann
Sachgebietsleiter
Zimmer: A1.0.11
03371 608 2108 03371 608 9030 auslaenderbehoerde@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 335 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Geschlossen am
Fr., 19. Mai 2023
Mo., 2. Oktober 2023
Mo., 30. Oktober 2023
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle