Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit werden in der Regel die unten genannten Unterlagen benötigt.
Ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit darf die Ausländerbehörde keine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit erteilen.
Die Zulassung ausländischer Beschäftigter orientiert sich nach dem Aufenthaltsgesetz an den Erfordernissen des Wirtschaftsstandortes Deutschland unter Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt
- gültiger Pass
- gültiges Visum zur Aufnahme einer entsprechenden Erwerbstätigkeit
- Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (wird durch die Ausländerbehörde erfragt)
- Mietvertrag (Wohnraumnachweis)
- Meldebescheinigung
- Krankenversicherungsnachweis
- Arbeitsvertrag
- Stellenbeschreibung (Formular in der Ausländerbehörde erhältlich)
- bei Verlängerung: letzte drei Lohn-/Gehaltsnachweise
- 2 aktuelle Passfotos
§§ 5,7,18, 39 Aufenthaltsgesetz
100 Euro bei einer Geltungsdauer bis zu einem Jahr
100 Euro bei einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr
Gebührenermäßigung richtet sich nach §§ 52 und 53 der Verordnung zum Aufenthaltsgesetz
https://www.teltow-flaeming.de/antraege-auslaenderbehoerde#/#bueOverview
Herr Geier
Sachbearbeiter Aufenthaltserlaubnis Buchstaben S, U bis Z
Zimmer: A1.0.09
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371-608-2132 03371 608 9030 auslaenderbehoerde@teltow-flaeming.de
Frau Neugebauer
Sachbearbeiterin Aufenthaltserlaubnis Buchstaben P bis T ohne S
Zimmer: A1.0.07
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371-608-2137 03371-608-9030 auslaenderbehoerde@teltow-flaeming.de
Herr Krome
Sachbearbeiter Aufenthaltserlaubnis Buchstaben K bis O
Zimmer: A1.0.05
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371-608-2131 03371-608-9030 auslaenderbehoerde@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle