Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist ein gesetzlich geregeltes Förderangebot für alle Menschen, die eine berufliche Fortbildung anstreben. Es setzt sich aus unterschiedlichen Förderkomponenten zusammen:
Sie beinhalten unter anderen Beiträge zum Lebensunterhalt als Vollzuschuss, die anteilige Übernahme von Kosten für Lehrgänge und Kurse sowie die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft.
Gefördert werden einkommensunabhängig die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie das Meisterprüfungsprojekt bei Vollzeit- und Teilzeitfortbildungen.
Bei Vollzeitfortbildungen wird einkommens- und vermögensabhängig zusätzlich der Unterhaltsbedarf gefördert.
Weitere Informationen und eine individuelle Beratung erhalten Sie bei den Ansprechpartnern, über den angegebenen Link bzw. in der Broschüre "Aufstiegs-BAföG", Herausgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Fachkräfte, die sich in Vollzeit fortbilden, erhalten eine Unterstützung zum Lebensunterhalt als Vollzuschuss.
Sowohl bei Voll- als auch bei Teilzeitmaßnahmen beträgt der Zuschussanteil an den Fortbildungskosten für Maßnahmen, die ab 01.08.2020 begonnen wurden, 50 Prozent.
Das Meisterprüfungsprojekt ("Meisterstück") wird bis zur Hälfte gefördert, hiervon wiederum 50 Prozent als Zuschuss.
Für den verbleibenden Teil der Fortbildungskosten (inkl. Meisterstück) kann ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden.
Bei bestandener Prüfung erfolgt auf Antrag bei der KfW ein Darlehnserlass von 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.
Für Maßnahmen, die vor dem 01.08.2020 begonnen wurden, gelten Übergangsregelungen.
Die Broschüre und die erforderlichen Antragsformulare liegen hier für Sie bereit oder werden Ihnen auf Anfrage gerne zugesandt.
Der Antrag kann unter den angegebenen Links auch online gestellt werden.
Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG)
keine
A – L zuständig Frau L. Schulze
M – Z zuständig Frau D. Güthling
Frau D. Güthling
Sachbearbeiterin Ausbildungsförderung
Zimmer: C1.1.06
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3317 03371 608 9210 bafoeg@teltow-flaeming.de
Frau L. Schulze
Sachbearbeiterin Ausbildungsförderung
Zimmer: C1.1.07
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3305 03371 608 9210 bafoeg@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle