Soll ein Fahrzeug den Bereich der Bundesrepublik Deutschland verlassen und im Ausland verbleiben, ist ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen. Die Gültigkeit kann bis zu 364 Tage betragen.
Kennzeichen können maximal für ein Jahr ausgegeben werden. Bei Zuteilung eines Kennzeichens ist ein Nachweis über gezahlte Kfz-Steuer oder ein SEPA-Lastschriftmandat vorzulegen.
Achtung: Ein Halter/eine Halterin ohne Hauptwohnsitz im Landkreis TF muss persönlich im Straßenverkehrsamt vorsprechen!!!
Elektronische Versicherungsbestätigungen (eVBs) werden noch nicht anerkannt!!
Das Fahrzeug muss bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden, da eine Identitätsprüfung durchgeführt wird (siehe auch Identkontrolle).
Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II, Versicherungsbestätigung (ehem. Doppelkarte), Personalausweis oder Reisepass, ggf. Kennzeichenschilder und Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Frau I. Siebert
Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
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