Ausgleichsleistungen

Zuständig

Beschreibung

Ausgleichszahlungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) erhalten Verfolgte, deren Verfolgungszeit mehr als drei Jahre beträgt und die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind.

Voraussetzung für die Gewährung von Ausgleichzahlungen ist eine durch die zuständige Rehabilitierungsbehörde ausgestellte Rehabilitierungsbescheinigung. Ausgleichszahlungen werden monatlich mit dem auf die Antragstellung folgenden Monat gezahlt.

Weitere Informationen und eine individuelle Beratung erhalten Sie bei den Ansprechpartnern bzw. über die angegebenen Links.

Hinweise

Der Antrag auf Ausgleichszahlungen beim Sozialamt kann aber zeitgleich mit dem Antrag auf eine Rehabilitierungsbescheinigung gestellt werden.

Notwendige Unterlagen

- Personalausweis, Meldebescheinigung, Angaben und Nachweise über alle Einkünfte vom Antragsteller und Ehepartner bzw. Lebenspartner,
- Mietvertrag bzw. Nachweis über Hauslasten des Verpflichteten,
- Rehabilitierungsbescheinigung,

Rechtliche Grundlagen

Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)

Gebühren

keine

Links

Ansprechpersonen

Frau L. Rhode
Sachbearbeiterin Hilfe zur Pflege
Zimmer: C1.1.09

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3351 03371 608 9210

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)