Gewährung einer Ausgleichszulage für die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten (ertragsschwachen) Gebieten.
Anträge können von landwirtschaftlichen Unternehmen im Haupt- und Nebenerwerb unabhängig von der Rechtsform gestellt werden. Der Fördersatz beträgt 25 Euro je Hektar Ackerland bzw. Grünland. (Achtung Bagatellgrenze: 250 Euro je Betrieb).
Bewirtschaftung von mindestens 10 ha förderfähiger Flächen im benachteiligtem Gebiet.
Nicht alle landwirtschaftlichen Kulturen sind förderfähig. Förderung ab einer Mindestschlaggröße von 0,3 ha.
Der Antrag ist formgebunden und kann auch im Landwirtschaftsamt angefordert werden. Die Flächen können nur in digitaler Form eingereicht werden.
Jährliche Antragstellung bis zum 15. Mai
- Richtlinie zur Förderung von landwirtschaftlichen Unternehmen in benachteiligten Gebieten
- Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen - Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes.
Frau P. Radschinsky
Sachbearbeiterin
Zimmer: C3.2.04
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 4711 03371 608 9500 petra.radschinsky@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle