ausländischer Führerschein

Beschreibung

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes oder aus Staaten der Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus Drittstaaten

Hinweise

Mit der ausländischen Fahrerlaubnis aus Drittstaaten und Staaten der Anlage 11 der FeV dürfen Sie 6 Monate nach Begründung des ständigen Aufenthalts in Deutschland Kraftfahrzeuge im Inland führen und müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültig sein.
Lernführerscheine, vorläufig ausgestellte Führerscheine oder internationale Führerscheine werden nicht umgetauscht.

Notwendige Unterlagen

Neben dem Antrag (erhältlich bei der Fahrerlaubnisbehörde, den Fahrschulen, der Gemeinde-oder Stadtverwaltung) sind vorzulegen:

Fahrerlaubnisse der EU sowie aus Staaten die in der Anlage 11 der FeV
- Personalausweis bzw. Pass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Nachweis über den ständigen Aufenthalt von mehr als 6 Monaten zum Zeitpunkt der
Erteilung der Fahrerlaubnis im Ausland
- 1biometrisches Foto
- Vorlage des ausländischen Führerscheines im Original

Fahrerlaubnisse aus Drittstaaten
- Personalausweis oder Pass mit erweiterter Meldebescheinigung (nicht älter las 3 Monate)
- 1 biometrisches Foto
- Vorlage ausländischer Führerschein mit Übersetzung (Dolmetscher die für Gerichte und Notare der BRD zugelassen sind)
- für Führerschein Klasse A,A1,B,BE,M,L,T einen Sehtest und 1. Hilfe-Nachweis
- für Führerschein Klasse C1,C1E,C,CE,D1,D1E,D,DE eine ärztliche (nicht älter als 1 Jahr) und augenärztliche Untersuchung (nicht älter als 2 Jahre)

Rechtliche Grundlagen

Fahrerlaubnisverordnung (FeV),Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Gebühren

Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
(zZ. bei
Umschreibung 35,00 €;
Umschreibung mit Probezeit und ohne Prüfung 35,80 €;
Umschreibung ohne Probezeit und mit Prüfung 42,60 €
Umschreibung mit Probezeit und mit Prüfung 43,40 €)

Link

> GebOSt

Öffnungszeiten

Louis-Pasteur-Straße 5, Luckenwalde. Terminvereinbarung nur für Neu- und Wiedererteilung von Führerscheinen (nach Entzug) sowie für Fahrlehrer/Fahrschulen.

Di. 8 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 18 Uhr

Bitte aktuelle Änderungen der Sprechzeiten beachten (unter diesem Link)!

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)