Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes oder aus Staaten der Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus Drittstaaten
Mit der ausländischen Fahrerlaubnis aus Drittstaaten und Staaten der Anlage 11 der FeV dürfen Sie 6 Monate nach Begründung des ständigen Aufenthalts in Deutschland Kraftfahrzeuge im Inland führen und müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültig sein.
Lernführerscheine, vorläufig ausgestellte Führerscheine oder internationale Führerscheine werden nicht umgetauscht.
Neben dem Antrag (erhältlich bei der Fahrerlaubnisbehörde, den Fahrschulen, der Gemeinde-oder Stadtverwaltung) sind vorzulegen:
Fahrerlaubnisse der EU sowie aus Staaten die in der Anlage 11 der FeV
- Personalausweis bzw. Pass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Nachweis über den ständigen Aufenthalt von mehr als 6 Monaten zum Zeitpunkt der
Erteilung der Fahrerlaubnis im Ausland
- 1biometrisches Foto
- Vorlage des ausländischen Führerscheines im Original
Fahrerlaubnisse aus Drittstaaten
- Personalausweis oder Pass mit erweiterter Meldebescheinigung (nicht älter las 3 Monate)
- 1 biometrisches Foto
- Vorlage ausländischer Führerschein mit Übersetzung (Dolmetscher die für Gerichte und Notare der BRD zugelassen sind)
- für Führerschein Klasse A,A1,B,BE,M,L,T einen Sehtest und 1. Hilfe-Nachweis
- für Führerschein Klasse C1,C1E,C,CE,D1,D1E,D,DE eine ärztliche (nicht älter als 1 Jahr) und augenärztliche Untersuchung (nicht älter als 2 Jahre)
Fahrerlaubnisverordnung (FeV),Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
(zZ. bei
Umschreibung 35,00 ;
Umschreibung mit Probezeit und ohne Prüfung 35,80 €;
Umschreibung ohne Probezeit und mit Prüfung 42,60 €
Umschreibung mit Probezeit und mit Prüfung 43,40 €)
Louis-Pasteur-Straße 5, Luckenwalde. Terminvereinbarung nur für Neu- und Wiedererteilung von Führerscheinen (nach Entzug) sowie für Fahrlehrer/Fahrschulen.
Di. 8 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 18 Uhr
Bitte aktuelle Änderungen der Sprechzeiten beachten (unter diesem Link)!
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle