Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen

Zuständig

Beschreibung

Für die Glaubhaftmachung als deutscher Staatsangehöriger kommen die unten aufgeführten Unterlagen in Betracht.
Zur Klärung der verschiedensten individuellen Fragen und zur Beurteilung der Unterlagen ist eine Vorsprache bei der Staatsangehörigkeitsbehörde erforderlich.

Notwendige Unterlagen

  • formgebundener ausgefüllter Antrag (bei der Staatsangehörigkeitsbehörde erhältlich)
  • Personenstandsurkunden des Antragstellers und der Personen, von denen er seine Staatsangehörigkeit ableitet, u. a.
    • Geburts- oder Abstammungsurkunden
    • Heiratsurkunde oder ggf. Sterbeurkunde des Ehegatten oder beglaubigte Abschrift/Auszug aus dem Familienbuch
    • Reisepass/Personalausweis
    • Kennkarten
    • Arbeitsbücher
    • Meldebescheinigungen mit Staatsangehörigkeitsangaben
    • Unterlagen über geleisteten deutschen Wehrdienst
    • Unterlagen über Tätigkeit als Beamter
    • Aufgebotsbestellungen

Rechtliche Grundlagen

§§ 17, 27 und 30 Staatsangehörigkeitsregelungsgesetz

Gebühren

25,00 Euro

Ansprechpersonen

Frau Bernhardt
Sachbearbeiterin Einbürgerung Buchstaben P bis Z und Namensänderung Buchstaben N bis Z
Zimmer: B2.2.02

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371-608-2136 03371-608-9030

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

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Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)