Baden

Zuständig

Beschreibung

Jedermann darf in oberirdischen Gewässern baden. Dies regelt der sogenannte "Gemeingebrauch" - natürlich auf eigene Gefahr.
Einschränkungen aus dem Wasserrecht heraus bestehen in der Regel für Trinkwassertalsperren.

Dennoch kann das Baden aus anderen Rechtsgründen verboten sein. Hier kommen meist Naturschutzgründe in Frage (zum Beispiel Naturschutzgebiets- Verordnungen). Weiterhin kann wegen der Nichteinhaltung der Badewasserqualität das Baden zeitweise untersagt sein.

Hinweise

Auskunft über die aktuelle Qualität der überwachten Badestellen gibt Ihnen das Gesundheitsamt.
Die Ergebnisse der letzten Untersuchungen sind auf dem unten angefügten Link zu finden.

Bitte beachten Sie

Badestellenkarte des Landes Brandenburg

Notwendige Unterlagen

ohne

Rechtliche Grundlagen

§ 25 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 43 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)

Links

Ansprechpersonen

Herr F. Vogel
Sachbearbeiter Gewässerunterhaltung, GIS und Gewässerkataster
Zimmer: A5.3.12

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2611 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)