BAföG, Wohngeld-Ordnungswidrigkeiten

Zuständig

Beschreibung

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfliche Handlung, für die das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht.
hier:
- § 58 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- § 29 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
- § 37 Wohngeldgesetz (WoGG)

Hinweise

Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von 5 bis 35 Euro erheben.
Die Verwarnung wird nur wirksam, wenn der Betroffene mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld sofort oder innerhalb einer Woche zahlt.

Bitte beachten Sie

Wird das Verwarnungsgeld nicht bis zum Ablauf der 7-Tages-Frist gezahlt, kann die Einleitung eines förmlichen Bußgeldverfahrens erfolgen. Der Abschluss eines Bußgeldverfahrens ist in der Regel der Erlass eines Bußgeldbescheides. Dabei fallen weitere Kosten (Verfahrensgebühr und Auslagen für die Zustellung) an.

Notwendige Unterlagen

keine

Rechtliche Grundlagen

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

Gebühren

Nach § 107 OWiG bemessen sich die Gebühren nach der Geldbuße. Sie betragen jedoch mindestens 20 Euro€ und höchstens 7.500 Euro.

Ansprechpersonen

Frau N. Gutsche
Sachgebietsleiterin
Zimmer: B4.0.02

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3380 03371 608 9210

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)