Bahnschwellen

Zuständig

Beschreibung

Teerölimprägnierte Eisenbahnholzschwellen, Leitungsmasten und Pfähle sind gefährliche Erzeugnisse. Sie sind zum Schutz gegen Witterung und Schädlingsbefall (Insekten, holzabbauende Pilze) meistens mit Steinkohlenteeröl (Carbolineum) druckimprägniert. Die Teeröle bestehen bis zu 85 Prozent aus polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK). Auch nach einem langjährigen Einsatz im Bahnbereich oder als Leitungsmasten verbleiben etwa zwei Drittel der ursprünglichen Teerölmenge in der Bahnschwelle beziehungsweise im Leitungsmast.

Hinweise

Mit Teerölen behandelte Holzerzeugnisse zu verwenden und in Verkehr zu bringen war bereits seit Anfang der neunziger Jahre streng reglementiert und im privaten Bereich verboten. Seit dem Inkrafttreten der Vierten Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen am 20. Januar 2017 ist es jedoch auch im gewerblichen Bereich, bis auf wenige Ausnahmen, praktisch untersagt.

Bitte beachten Sie

Teerölimprägnierte Eisenbahnholzschwellen, Leitungsmasten und Pfähle sind gefährliche Abfälle. Die Abfälle sind der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin (SBB), als gefährlicher Abfall anzudienen. Sonderabfallmengen bis 2.000 kg pro Jahr und Erzeuger können auch über den Südbrandenburgischen Abfallzweckverband (SBAZV) entsorgt werden.

Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin (SBB)
Großbeerenstraße 231
14480 Potsdam
Telefon: 0331 2793 0
Fax: 0331 2793 20
Telefonnummern und Ansprechpartner finden Sie unter www.sbb-mbh.de


Südbrandenburgischer Abfallzweckverband (SBAZV)
Teltowkehre 20
14979 Ludwigsfelde
Telefon: 03378 5180 0
Fax: 03378 5180 101
Telefonnummern und Ansprechpartner finden Sie unter www.sbazv.de

Notwendige Unterlagen

Entsorgungsnachweis

Rechtliche Grundlagen

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG), Artikel 1 Gesetz vom 24. Februar 2012 BGBl. I Seite 212 (Nummer 10) in der zur Zeit gültigen Fassung

Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) vom 15. November 2018 (GVBl. I Nummer 25 Seite 10)

Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsverordnung - ChemVerbotsV) vom 20. Januar 2017 (BGBl. I Seite 94) in der derzeit gültigen Fassung

Verordnung über die Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung - NachwV) vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I Seite 2298) in der derzeit gültigen Fassung

Links

Ansprechpersonen

Frau U. Bayarsaikhan
Sachbearbeiterin Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Zimmer: A3.3.08

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2413 03371 608 9170

Herr D. Katirtzidis
Sachbearbeiter Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Zimmer: A3.3.10

03371 608 2414 03371 608 9170

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